Der Landespreis ist eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen. Seit 2006 wird er an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben, die mehr schwerbehinderte Menschen fördern, als das Gesetz vorgibt.
Das Sozialgesetzbuch verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten erleichterte Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote. Zahlreiche Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele sollen mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden.
Der mit 3000 Euro dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement gewürdigt und öffentlich bekannt gemacht wird. Hierfür erhält das Unternehmen den Geldpreis und die Berechtigung sich öffentlich für drei Jahre auf die Auszeichnung, beispielsweise in Werbemaßnahmen, berufen zu können.