Bewerben können sich Arbeitgeber/innen der Privatwirtschaft aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Hessen, die:
- Menschen mit Schwerbehinderungen gemäß Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (§ 154 ff SGB IX) beschäftigen
- Teilhabe in ihrer Unternehmensphilosophie als wichtigen Faktor identifiziert haben
- buchführungspflichtig im Sinne des Handels- und Gesellschaftsrechts und vorsteuerabzugsberechtigt sind, nicht ausschließlich hoheitliche Tätigkeiten erfüllen und erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen.
- ein gemeinnütziger Status schränkt die erwerbswirtschaftliche Orientierung des Unternehmens nicht automatisch ein.
Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind Inklusionsunternehmen nach § 215 SGB IX; Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, Politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe, die überwiegend in deren Trägerschaft stehen und nicht vorsteuerabzugsfähig sind sowie Dienststellen des öffentlichen Dienstes.
Insgesamt werden drei Unternehmen mit dem Landespreis ausgezeichnet.
Eine erneute Bewerbung von Preisträgern ist frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Auszeichnung möglich. Bewerberinnen, die in den vergangenen Jahren leider nicht ausgezeichnet werden konnten, sollten sich bitte erneut bewerben. Wenn die Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und zwischenzeitlich keine Änderungen eingetreten sind, genügt der Hinweis auf die vorliegende Bewerbung des vorangegangenen Jahres.