Sozialstaatssekretärin Manuela Strube hat in Offenbach im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einen Bescheid über rund 750.000 Euro für den Abbau von Barrieren im dortigen Frauen- und Kinderhaus übergeben. Die Summe deckt etwa 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Baumaßnahmen ab, deren Kosten sich auf insgesamt knapp 826.000 Euro belaufen. Sozialdezernent Martin Wilhelm nahm den Förderbescheid für die Stadt entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass auch wichtige Einrichtungen des Frauenschutzsystems barrierefrei gestaltet und für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar gemacht werden. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe – und das in jedem Bereich, so wie wir es auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Staatssekretärin Strube.
„Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Gewalt in ihren verschiedensten Formen zu erleben, sei es körperlich, sexualisiert oder psychisch. Umso wichtiger ist es, ihnen Schutzräume zu eröffnen, die wirklich für alle zugänglich sind. Wir sind dankbar, dass wir mit der Förderung einen barrierefreien und sicheren Zufluchtsort für diese besonders schützenswerte Personengruppe schaffen können. Mein besonderer Dank gilt der Hessischen Landesregierung für ihre Unterstützung“, fügte Sozialdezernent Wilhelm hinzu.
Das Frauen- und Kinderhaus Offenbach ist als Schutzeinrichtung im Bemühen des Landes, die Zahl der Plätze in Frauenhäusern landesweit auszubauen, von großer Bedeutung. Mit den der Stadt zur Verfügung gestellten Mitteln soll nun auch den Menschen ein Schutzraum ermöglicht werden, deren Mobilität eingeschränkt ist. Um das zu erreichen, werden rollstuhlgerechte Bäder installiert sowie die Zuwege barrierefrei gestaltet. Ein neu installierter Aufzug ermöglicht zudem die Erschließung der Obergeschosse.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Schutz- oder Bildungseinrichtung, Verwaltungsgebäude oder inklusiver Spielplatz – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen inklusive Strukturen. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein dazu, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube weiter.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.