„Die Landesregierung steht einer Sonntagsöffnung für Minimärkte mit vollautomatisierten Verkaufsflächen grundsätzlich offen gegenüber. Aber nur, wenn das mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist. Wir bewegen uns in all unserem Tun auf dem Boden der Hessischen Verfassung – deshalb räumen wir auch der Sonn- und Feiertagsruhe hohe Priorität ein.“
Der Schutz von Sonn- und Feiertagen sei eine auf dem Grundgesetz und der hessischen Verfassung fußende Regelung. Daher sei der Gestaltungsspielraum für Sonderöffnungszeiten gering, was auch der Anfang Januar veröffentlichte Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs belegt habe, der dringenden Versorgungsbedarf als Voraussetzung für Sonntagsöffnungen anführte. Die Ministerin warnte zudem vor Aktionismus: „Niemandem ist mit einer Regelung geholfen, die vor den Gerichten keinen Bestand hat. Vor dem Hintergrund der engen verfassungsrechtlichen Grenzen wollen wir hier auf Grundlage eines Austauschs mit den Vertretern von Gewerkschaften, Wirtschaft, Kommunen und den Kirchen sowie den weiteren betroffenen Verbänden und Institutionen eine breit akzeptierte und rechtlich tragfähige Lösung entwickeln“, sagte Hofmann.