Am 1. Juni 2023 ist die Aufnahmeanordnung für das Hessische Landesaufnahmeprogramm (LAP) in Kraft getreten. Nach der amtlichen Bekanntmachung startet am 15. Juni 2023 das Online-Antragsverfahren. Das Landesprogramm ermöglicht die Aufnahme gefährdeter afghanischer Familienangehöriger durch bereits in Hessen lebende Verwandte.
„Ich freue mich, dass unser Programm jetzt startet. Ab heute können in Hessen lebende Afghaninnen und Afghanen einen Antrag stellen, um Verwandte, die in ein Nachbarland fliehen mussten, nach Hessen zu holen. Wir nehmen unsere Fürsorge für Familien ernst und ermöglichen ihnen so ein gemeinsames, freies und sicheres Leben“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Die antragstellenden Angehörigen müssen selbst oder durch die Hilfe Dritter in der Lage sein, den Lebensunterhalt der über das Programm aufzunehmenden Menschen zu sichern. Hierfür muss im Rahmen des Verfahrens eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Ihr Umfang ist allerdings eingeschränkt, um die Belastung für die aufnehmenden Personen zu begrenzen – so sind die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgenommen. Außerdem übernimmt das Land die Flugkosten.
Das Kontingent des Landesaufnahmeprogramms beläuft sich auf insgesamt 1.000 Personen. Begünstigt wird die Aufnahme von Ehepartner*innen, Verwandten ersten und zweiten Grades sowie ihrer Ehepartner*innen und minderjährigen Kinder, die sich in Afghanistan oder in einem der Anrainerstaaten (China, Iran, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) aufhalten.
Organisiert wird das Antragsverfahren durch das Regierungspräsidium Gießen. Alle Informationen zum Landesaufnahmeprogramm, die Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie den Antrag selbst finden Interessierte auf der Homepage des RegierungspräsidiumsÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Behörde bietet zudem eine telefonische Beratung an, in deren Rahmen Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung beantwortet werden.