Der von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemeinsam mit Hessen im Novemberplenum in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag zur Organspende ist heute in Berlin mit großer Mehrheit von der Länderkammer beschlossen worden. Darin wird der Bund aufgefordert, sich erneut mit der Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz zu befassen.
„Dass sich der Bundestag jetzt wieder mit der Widerspruchslösung beschäftigen wird, ist ein richtiger wie notwendiger Schritt, denn sie ist das richtige Instrument, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose, der den Antrag am 24. November gemeinsam mit seinen Kollegen aus NRW und Baden-Württemberg vor dem Bundesrat begründet hatte.
Klinische Strukture fördern
Gleichzeitig müssten, so der Minister, die nötigen klinischen Strukturen gefördert werden, damit sich nicht immer mehr Pathologie-Standorte aus der Prüfung von Spenderorganen zurückzögen. „Hier haben auch wir Länder eine wichtige Verantwortung, dieser Trend darf sich nicht fortsetzen“, sagte Klose. „In der DSO-Region Mitte nimmt nur noch das Universitätsklinikum Frankfurt diese verantwortungsvolle Aufgabe wahr.“ Die Region Mitte umfasst die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.