Mit der Förderung niedrigschwelliger innovativer Integrations- und Teilhabeprojekte sowie der Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen werden unter den neuen Richtlinien bewährte Programmschwerpunkte weitergeführt, jedoch um neue Möglichkeiten erweitert. Bei Innovationsprojekten sind nun längere Laufzeiten und ein erhöhter Fördersatz möglich. Für die hauptamtliche Begleitung von Integrationslotsinnen und -lotsen kann eine Koordinationspauschale gewährt und aktiven Ehrenamtlichen jetzt auch eine entlastende Gesprächsmöglichkeit angeboten werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie werden der Einsatz und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern, die Förderung gemeinnütziger Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in Kommunen und Gemeinden als feste Förderbestandteile in die Richtlinie mit aufgenommen. Damit entfallen die sich jährlich wiederholenden Aufforderungen zur Antragstellung.
Anträge für neue Projekte mit Start in 2021 können noch bis zum 31. Januar 2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden. Die aktualisierten Antragunterlagen für alle Bereiche und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidums Darmstadt.Öffnet sich in einem neuen Fenster