Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Große Zahl von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern

Seit dem 1. Oktober 2022 haben sich in Hessen bereits rund 1.100 Ehrenamtliche als Nachbarschaftshelfer*innen anerkennen lassen, um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. „Dass so viele Menschen bereit sind, auf unkomplizierte Art Hilfe zu leisten, ist äußerst erfreulich. Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiges und notwendiges Unterstützungsangebot für Pflegebedürftige, für das wir die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen haben“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Leistungen von Nachbarschaftshelfer*innen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn die Helfenden nach der Pflegeunterstützungsverordnung als Anbieter*innen anerkannt sind. Dafür ist Folgendes zu beachten:

  • Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
  • Sie dürfen nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Sie dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützen.
  • Sie dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen.

Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfeangeboten reicht der Nachweis der Teilnahme an einem nicht länger als drei Jahre zurückliegenden Erste-Hilfe-Kurs aus. Empfohlen wird, die zuständige Anerkennungsbehörde frühzeitig zu kontaktieren.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

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