Vielfalt und Teilhabe sind auch und gerade auf lokaler Ebene wichtige Faktoren für ein gesundes Gemeinwesen. Damit gutes Zusammenleben gelingt, müssen alle Bürgerinnen und Bürger erreicht werden – damit die Bedürfnisse aller Berücksichtigung finden können. Gerade die mitzunehmen, die sich bislang nicht angesprochen fühlen, ist häufig eine Herausforderung. Damit das gelingt und sich künftig noch mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen, fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen des WIR-Programms „Vielfalt und Teilhabe“ wieder Dialog- und Beteiligungsformate in kleineren Kommunen und Gemeinden von bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
„Die lokale Bevölkerung in ihrer ganzen Breite in die politische und gesellschaftliche Gestaltung vor Ort einzubeziehen, stärkt Vielfalt und Teilhabe und damit die Gemeinschaft. So können die Bedürfnisse und Themen aller Menschen berücksichtigt werden – ungeachtet ihrer Herkunft oder Religion, ihres Alters, Geschlechts, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität“, sagt der Hessische Sozialminister Kai Klose.
Die WIR-Förderung ermöglicht, gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung einen Prozess anzustoßen, in dessen Rahmen Ideen für die Gestaltung eines offenen und vielfältigen Miteinanders entstehen, die durch die Stadtverordnetenversammlungen oder die Gemeindevertretungen verabschiedet und so fest im gemeinschaftlichen Leben verankert werden.
Seit 2018 wurden bereits 25 Kommunen und Gemeinden im Rahmen der WIR-Förderlinie unterstützt. Das Land Hessen begleitet diese kommunalen Prozesse mit regelmäßigen Treffen zur Vernetzung der geförderten Kommunen und Gemeinden, die sich so über ihre jeweiligen Projekte austauschen. Zudem werden Kommunen aus der ersten Förderperiode 2018/2019 durch das von EU und Land geförderte Projekt „Vielfaltsorientierung in hessischen Kommunen: Treiber von Integration und Zusammenhalt“ weiter begleitet. Alle Informationen zu diesem Förderschwerpunkt, die WIR-Förderrichtlinie, Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie unter www.integrationskompass.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Voraussetzungen für einen Förderantrag
- Antragsberechtigt sind Kommunen und Gemeinden zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie
- Kommunen und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gemeinsam mit ein bis zwei Partnerkommunen bzw. –gemeinden.
- Förderfähig ist ausschließlich die externe Prozessmoderation – die Kommunen und Gemeinden stellen eigenes Personal für die Prozessgestaltung ab.
- Die Förderhöchstdauer beträgt 18 Monate mit einem maximalen Fördervolumen für diesen Zeitraum von 30.000 Euro.
- Partnerkommunen bzw. -gemeinden (gemeinsame Antragstellung) teilen sich gemeinsam eine Prozessmoderation.
- Antragsbearbeitende und bewilligende Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.