Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sozialministerin Heike Hofmann übergibt Bescheid für Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder

Die Hessische Landesregierung setzt die Frühförderung von Kindern mit dem Schwerpunkt Hören und Sehen fort. Einen entsprechenden Bescheid in Höhe von 550.000 Euro hat Sozialministerin Heike Hofmann der Landesdirektorin des Landeswohlfahrtverbands (LWV) Hessen, Susanne Simmler, auf dem Hessentag übergeben.

 „Ich freue mich, dass wir diese wichtige Arbeit weiter unterstützen können. Für hörgeschädigte, sehbehinderte oder blinde Kinder und deren Eltern sind die Angebote, die im Rahmen der Frühförderung gemacht werden, von großer Bedeutung. Allein 2024 wurden insgesamt 839 Kinder betreut. Das zeigt, wie groß der Bedarf ist“, sagte Ministerin Hofmann am Freitag in Bad Vilbel.

„Haben kleine Kinder Probleme mit dem Sehen oder dem Hören, stellt das ein großes Risiko für deren gesamte Entwicklung dar. Eine frühzeitige fachkundige Förderung trägt dazu bei, dass diese Kinder ihre individuellen Möglichkeiten voll entfalten und mitten in der Gesellschaft aufwachsen können. Um die Weichen frühzeitig richtig zu stellen, sind Mittel des Ministeriums ein wichtiger Beitrag“, betonte die LWV-Landesdirektorin.

Im Rahmen der Arbeit der Frühförderung werden hör- und sehgeschädigte Kinder von hessenweit vier Interdisziplinären Frühberatungsstellen (IFBSt) Hören und Kommunikation sowie von vier IFBSt für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit begleitet. Deren regionale Zuständigkeit ist jeweils klar verbindlich geregelt. Auch die Bezugspersonen der Kinder können die Stellen in Anspruch nehmen und sich etwa im Hinblick auf Kommunikation und Interaktion mit dem Kind, mit Blick auf Bildungsmöglichkeiten sowie auf rechtliche und finanzielle Fragen beraten lassen. Außerdem erhalten sehende Kinder Unterstützung, deren Eltern hochgradig sehbehindert oder blind sind. Träger der IFBSt sind neben dem LWV die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg und die Diakonie Frankfurt und Offenbach.

„Das Besondere an den Frühförderstellen ist, dass sie die Familien ganz unmittelbar in ihrem Lebensumfeld begleiten und dabei unterstützen, größtmögliche Teilhabe für ihre Kinder zu erreichen“, sagte Ministerin Hofmann.

Die 550.000 Euro sind nicht die vollständige Fördersumme für die Frühförderung. Insgesamt sind es 950.000 Euro und damit 10.000 Euro mehr als im Vorjahr. Aufgrund einer Verfahrensumstellung werden die Gelder seit diesem Jahr nicht mehr operativ durch den LWV, sondern direkt durch das Sozialministerium an die jeweiligen Träger vergeben, also neben dem Landeswohlfahrtsverband an die blista (135.000 Euro) und den Evangelischen Regionalverband (265.000 Euro). Die Summe wurde dabei auf Basis der Mittel berechnet, die in den vergangenen Jahren zur Verfügung standen. Durch dieses neu zugrunde gelegte Verfahren erhält jeder Träger mehr Landesmittel als im Vorjahr.

„Mit der Förderung von Kindern mit Behinderungen in sehr frühem Alter schaffen wir die Grundlage für Inklusion – ein unverzichtbarer Beitrag gegen soziale Ausgrenzung und für gesellschaftliche Teilhabe. Das gemeinsame Engagement der Vertragspartner und des Landes garantiert, dass Familien und ihre Kinder auch in Zukunft die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, so die Sozialministerin. 

Zwei Personen mit einem Förderbescheid (weiße Mappe mit Hessen Wappen).
LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler und Sozialministerin Heike Hofmann (v.l.)
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Benjamin Donath

Benjamin Donath

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