Arbeitsministerin Heike Hofmann hat die Tariflöhne im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Hessen für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifausschuss war dem Antrag der Tarifvertragsparteien – dem Landesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Hessen, dem Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – gefolgt.
Erstmals für allgemeinverbindlich erklärt wurden damit die sieben Tariflohngruppen des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Ab dem 5. September 2025 gelten damit Stundensätze von 14,05 Euro bis 21,12 Euro, ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Löhne auf 14,54 Euro bis 21,86 Euro pro Stunde. „Ich freue mich sehr, dass die Mitglieder des hessischen Tarifausschusses dem Antrag zugestimmt haben. Das ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Hessen. Allgemeinverbindliche Tariflöhne sind die Grundlage für gute Arbeit und fairen Wettbewerb im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk“, sagte Ministerin Hofmann.
Die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk erfolgte am 8. Dezember 2025 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 08.12.2025 B9).
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien es beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist es für den Anspruch auf Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.