Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Verbesserungen im Betreuungsrecht – mehr Flexibilität bei Krankenpflegeausbildung

Im Landtag wurden heute Nachmittag zwei Gesetzesänderungen beschlossen, um die soziale Infrastruktur in Hessen weiter zu stärken:

Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht hat Sozial- und Integrationsminister Kai Klose die deutliche Verbesserung betont, die der Entwurf für die Finanzierung der wichtigen Aufgaben anerkannter Betreuungsvereine bedeute. Er hob hervor, dass insbesondere die Information, Beratung und Unterstützung von Familienangehörigen und Engagierten dadurch deutlich verbessert werde. „Wir ermöglichen vor allem, auch flächendeckend entsprechende Beratungsstrukturen zu etablieren. Im Rahmen der bisher freiwilligen Förderung haben wir im Jahr 2021 etwa 1,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – nächstes Jahr wird das bereits mehr als doppelt so viel sein, 2024 dann 3,2 Millionen, 2025 sage und schreibe 4,2 Millionen“, sagte Klose am Donnerstag im Landtag. „Ich bin den Beschäftigten in Betreuungsbehörden und -vereinen, in den Betreuungsgerichten wie auch den vielen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer*innen sehr dankbar, dass sie sich dieser Aufgabe jeden Tag mit großem Engagement stellen.“

Fachkräftemangel in den sozialen Berufen

Beim Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes verwies Klose auf den eklatanten Fachkräftemangel in den sozialen Berufen. Für Pflegeberufe gelte das in besonderem Maße. „Damit wir ein differenziertes Angebot der pflegerischen Versorgung sicherstellen können, brauchen wir zum einen einen ausgewogenen Qualifikationsmix, zum anderen muss ein solches Angebot gleichzeitig unter anderem mit Hausärzt*innen, mit den Apotheken vor Ort, mit den therapeutischen Berufen und den haushaltsnahen pflegeentlastenden Dienstleistungen vernetzt sein. Das ist der Grund, warum unser Gesetzentwurf im Wesentlichen die einjährige Krankenpflegehilfeausbildung fokussiert“, sagte der Sozialminister. Der Entwurf sorge sowohl für einen besseren Übergang in die neue Pflegefachkraftausbildung als auch dafür, die Ausbildungsvorgaben für die beiden Pflegehelfer*innenausbildungen zu synchronisieren.

Zudem hob der Minister hervor, dass analog zur Altenpflegehilfeausbildung auch für die Krankenpflegehilfeausbildung die Möglichkeit geschaffen worden sei, ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss auf Antrag zur Ausbildung zugelassen werden zu können – unter der Voraussetzung, dass Pflegeschule und Träger überzeugt sind, dass die antragstellende Person auch geeignet ist. „Damit tragen wir dazu bei, auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder mit Lücken in der Bildungsbiografie für eine Ausbildung in den Helferberufen zu gewinnen“, sagte Klose.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

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