Auch wir in Hessen spüren die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine jeden Tag. Die hohen Energiepreise sind für uns alle mittlerweile zu einer großen Herausforderung geworden. Der Energieschock trifft aber nicht alle gleichermaßen. Viele Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen oder lokale Vereine und Initiativen sind hiervon in besonderem Maße betroffen.
Das Land Hessen steht zusammen, um die Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine zu bewältigen. Das Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ hilft dabei dort, wo Bundesprogramme nicht greifen. Es werden also insbesondere die Menschen, Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Unternehmen in Hessen in den Blick genommen, die nicht in ausreichendem Maße von den Entlastungsmaßnahmen des Bundes erfasst werden.
Das Hilfspaket besteht aus einem eigenen Landesprogramm, der Beteiligung an Bundeshilfen sowie Bürgschaften für hessische Unternehmen und umfasst ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro.
Die umfangreichen Maßnahmen des Landesprogrammes zielen darauf ab
→ die Beratungsstrukturen zu stärken
→ soziale Härten für die Menschen abzufedern
→ Vereine, Initiativen, Verbände und Einrichtungen zu entlasten
→ kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen
→ die Energieeffizienz und -resilienz zu steigern
Das hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales kümmert sich dabei um folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
Zu den konkreten Hilfen des Landesprogramms gehört die Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen im sozialen Bereich. Passgenau und subsidiär sollen beispielsweise erhöhte Energiekosten gedämpft werden, falls in den Programmen des Bundes keine zielgerichteten Härtefalllösungen vorgesehen sind.
Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren, können Vereine seit März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Höchstbetrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden.
Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 1. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Eine Antragstellung ist für beide Förderphasen bis zum 31. Mai 2024 möglich.
Der Antrag auf Energiekostenhilfe kann ausschließlich digital über das Online-Formular unter der URL https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster oder per Mail über das zur Verfügung stehende Antragsformular eingereicht werden.
Hinweis: Das ehemalige Hessische Ministerium für Soziales und Integration wurde zum 18. Januar 2024 in das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales sowie das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege aufgeteilt.
Antragsteller werden daher darauf hingewiesen, innerhalb des Antragsformulars den richtigen Geschäftsbereich auszuwählen, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Energiekostenhilfe sowie den FAQs.
Ein eigener Härtefallfonds soll Menschen helfen, die auch die gedeckelten Strom- und Gaspreise nicht mehr zahlen können und denen Energiesperren in der eigenen Wohnung drohen. Denn trotz der umfänglichen Entlastungsmaßnahmen des Bundes können Menschen durch das Raster fallen und von Energiesperren bedroht oder bereits betroffen sein. Um das zu verhindern, soll ein passgenauer und subsidiär zu Bundeshilfen ausgestalteter Härtefallfonds helfen. Hierfür werden zunächst 30 Millionen Euro bereitgestellt.
Die finanzielle Situation der privaten Haushalte ist aufgrund der hohen Energiepreise ohnehin bereits angespannt und verschärft sich mit zunehmender Krisendauer. Viele von ihnen sind bereits verschuldet, einigen von ihnen droht gar die Privatinsolvenz. Umso wichtiger ist ein flächendeckendes Angebot der Schuldnerberatungen, damit Hilfe noch rechtzeitig vor Ort geleistet werden kann. Die jährliche Zuwendung für die Schuldnerberatungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird daher um rund 1,7 Millionen Euro erhöht.
Für bedürftige Menschen sind die Tafeln oftmals eine erste Anlaufstelle. Hier bekommen sie Lebensmittel, Unterstützung und sozialen Kontakt. Die Tafeln lindern somit nicht nur die Not vieler Bürgerinnen, Bürger und Geflüchteter, sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb wurden bereits im November die Zuschüsse für die Tafeln um 2,2 Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Betriebskosten und Hygienekosten erhöht.
Ergänzend zu den Hilfen aus dem Landesprogramm für die hessischen Tafeln unterstützt die Landesregierung auch die gemeinnützigen Initiativen, die dem Gedanken der Tafeln folgend arbeiten, mit einmalig rund 100.000 Euro aus Lottomitteln.