Jugendliche lernen in einer Bibliothek

Praktikum

Im Rahmen eines Pflichtpraktikums können Studierende den Arbeitsalltag im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration kennenlernen, erste Arbeitserfahrung sammeln und berufliche Kontakte knüpfen. Praktika können in allen Organisationseinheiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration absolviert werden, sofern im gewünschten Praktikumszeitraum Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen.

Rahmenbedingungen

Grundsätzlich kommen nur vorgesehene Pflichtpraktika während des Studiums in Frage. Das Praktikum ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Eine Praktikumsvergütung oder Aufwandsentschädigung kann leider nicht gezahlt werden.

Dauer

Die Dauer des Praktikums wird durch die Studienordnung vorgeschrieben.

Zeitliche Planung

Die Prüfung der Betreuungsmöglichkeiten und Abstimmung mit den Fachabteilungen nimmt erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch. Deshalb und aufgrund der großen Nachfrage nach Praktikumsplätzen, bitten wir um frühzeitige Bewerbung – mindestens drei Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn.

Bewerbung

Wenn Sie Interesse an einem Pflichtpraktikum bei uns haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung!

Diese sollte folgende Dokumente (im PDF-Format) beinhalten:

  • Bewerbungsschreiben mit Angaben zum gewünschten Praktikumszeitraum und zur Organisationseinheit bzw. Abteilung, in welcher das Praktikum absolviert werden soll
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis / letztes Abschlusszeugnis
  • ggf. Arbeits- oder Praktikumszeugnisse
  • aktueller Notenspiegel des Studiums
  • Pflichtpraktikumsnachweis (z. B. Auszug aus der Studien-, Prüfungs- oder Praktikumsordnung) mit Angaben zur geforderten Praktikumsdauer, zu den Praktikumsinhalten und Tätigkeitsbereichen
  • Immatrikulationsbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail an: personalentwicklung@hsm.hessen.de