Gefährdungsbeurteilung

Lesedauer:3 Minuten

Die systematische Durchführung und Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine wirksame Prävention arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren. Die Gefährungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und unterstützt den Arbeitgeber dabei, einen vorausschauenden Umgang mit Risiken und Gefährdungen im Betrieb zu entwickeln und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.

Dass jeder Unternehmer in seinem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss, ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden müssen.

Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie zum Beispiel Wartung, Instandhaltung oder Reparatur. Bei der Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen ist darauf zu achten, dass folgende Prozessschritte berücksichtigt wurden:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung sowie die Sicherstellung einer geeigneten Dokumentation

Links:

BAuA-Internetportal zur Gefährdungsbeurteilung https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?nn=8851512Öffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema