Auskunft aus dem Tarifregister

Lesedauer:4 Minuten

Wo kann ich Tarifauskünfte erhalten?

Auf Anfrage erteilt das Tarifregister Auskünfte:

  • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
  • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
  • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.
  • Außerdem besteht nach telefonischer Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.

Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden vom Tarifregister des Landes Hessen Tarifverträge nicht weitergegeben bzw. übersandt.
Rechtsauskünfte werden vom Tarifregister nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.

Keine Auskunft erteilt das Tarifregister (außer in den Fällen der Amtshilfe):

  • aus Firmentarifverträgen sowie
  • aus den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (TV-H, TVöD etc. - diese sind im Buchhandel, in Bibliotheken etc. erhältlich).

Welche Angaben benötigt das Tarifregister, um Ihnen eine Auskunft erteilen zu können?

Tarifverträge werden nicht für Berufsgruppen, sondern für Wirtschaftsbereiche / Branchen abgeschlossen Unbedingt erforderlich ist deshalb die Angabe des Wirtschaftsbereichs / der Branche, in der Sie arbeiten.

 

  1. Architektur- und Ingenieurbüros
  2. Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen
  3. Bäckerhandwerk
  4. Baugewerbe
  5. Chemische Industrie
  6. Dachdeckerhandwerk
  7. Druckindustrie
  8. Einzelhandel
  9. Eisen- Metall- und Elektroindustrie
  10. Fleischerhandwerk
  11. Floristenbetriebe
  12. Friseurhandwerk
  13. Garten- und Landschaftsbau
  14. Gebäudereinigerhandwerk
  15. Groß- und Außenhandel
  16. Heizungsindustrie
  17. Holzindustrie
  18. Hotel- und Gaststättengewerbe
  19. Installations- und Klempnerhandwerk
  20. Kfz-Gewerbe
  21. Maler- und Lackiererhandwerk
  22. Metallhandwerk
  23. Privates Bankgewerbe
  24. Private Haushalte/Hauswirtschaft
  25. Privates Verkehrs- und Transportgewerbe
  26. Privates Versicherungsgewerbe
  27. Rechtsanwalt- und Notariatsbüros
  28. Reisebüros
  29. Textilindustrie/Bekleidungsindustrie
  30. Verkehrswesen, Tankstellengewerbe
  31. Wach- und Sicherheitsgewerbe
  32. Wohnungswirtschaft/Immobilienwirtschaft

Onlineanfrage:

Über das OnlineformularÖffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fensterkönnen Sie uns Ihre Fragen zu Tarifverträgen zusenden. Sie erhalten dazu per E-Mail eine Auskunft aus dem Tarifregister des Landes Hessen.

Kontakt zum Tarifregisters des Landes Hessen

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung III „Arbeit“
Referat III 7
E-Mail:
tarifregister@hsm.hessen.de
Telefon: 0611/ 32 19 34 95
Erreichbarkeit: Di. und Do. von 13:00 – 15:00 Uhr

Änderungen der Auskunftszeiten sind aus organisatorischen Gründen möglich. Wir bitten um Verständnis. Die aktuellen Auskunftszeiten werden jeweils unter der oben genannten Telefonnummer angesagt.

Einsichtnahmen können nach telefonischer Vereinbarung erfolgen im:

Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
Tarifregister
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden

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