Vertragspartner

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Wer schließt Tarifverträge ab?

Tarifverträge werden von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für einzelne Branchen/WirtschaftsbereicheÖffnet sich in einem neuen Fenster abgeschlossen. Tarifverträge können auch von einzelnen Unternehmen und Gewerkschaften jeweils für einzelne Betriebe (sog. Firmentarifverträge) abgeschlossen werden.

Für wen gelten Tarifverträge?

  • Tarifverträge gelten in einem Arbeitsverhältnis unmittelbar nur, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Mitglied des Arbeitgeberverbandes bzw. der Gewerkschaft sind, die die Tarifverträge abgeschlossen haben.
  • Ohne diese Tarifbindung gilt ein Tarifvertrag in einem Arbeitsverhältnis jedoch, wenn er vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle Arbeitgeber und Beschäftigten im jeweiligen fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, unabhängig davon, ob sie Mitglieder der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) sind. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Rubrik Arbeitsrecht – Tarifverträge).
  • Schließlich gilt ein Tarifvertrag (ganz oder teilweise) auch dann in einem Arbeitsverhältnis, wenn seine Anwendung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten entsprechend vereinbart wurde.
  • Im Übrigen gelten tarifvertragliche Regelungen in einem Arbeitsverhältnis nicht.

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