Erzieher im Kindergarten mit einem kleinen Mädchen an einem Tisch

Das KiTa-Qualitätsgesetz in Hessen

Im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes erhält Hessen in den Jahren 2023 und 2024 Mittel in Höhe von rd. 293 Euro. Diese werden in vier Maßnahmen investiert, um v.a. die Personalausstattung und damit die Kitabetreuung vor Ort zu stärken.

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Betreuungsschlüssel verbessern

Personal in Kitas sichern und Ausfallzeiten auf 22 Prozent erhöhen: Der gesetzlich geregelte Aufschlag zum Ausgleich von Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Fortbildungen wurde in Hessen im Rahmen der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes bereits im Jahr 2020 von vormals 15 Prozent unbefristet auf 22 Prozent angehoben. Die Maßnahme wird unverändert fortgeführt.

Kita-Leitung stärken

Leitungsfreistellung im Umfang von 20 Prozent gesetzlich regeln: Im Rahmen der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2020 verpflichtend geregelt, dass ein Mindestumfang von Personalkapazitäten für die Leitung durch Freistellung vom Gruppendienst vorgehalten werden muss. So wird den Anforderungen an die qualitative Entwicklung in den Kitas Rechnung getragen, weil den Leitungen der hessischen Kindertageseinrichtungen die notwendige Zeit zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird. Denn die Leitungen von Kindertageseinrichtungen spielen für die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung eine zentrale Rolle. Die Maßnahme wird unverändert fortgeführt.  

Mit den geänderten Ausfallzeiten und dem Leitungszeitkontingent erhöht sich im Ergebnis der Mindestpersonalbedarf der Kita. Somit steht unterm Strich mehr Zeit für jedes einzelne betreute Kind zur Verfügung.

Die Finanzierung der Verbesserungen durch die zwei genannten Maßnahmen erfolgt über eine gesonderte Pauschale in der Betriebskostenförderung des Landes, die Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG nach § 32 Abs. 2a HKJGB. Die Pauschale wird direkt an die Träger von Kindertageseinrichtungen ausgezahlt.

Gute Kita braucht Fachkräfte

Um die Qualität in den Kitas zu gewährleisten, ist es wichtig, Fachkräfte zu gewinnen. Deshalb werden die oben beschriebenen Maßnahmen folgendermaßen flankiert:

  • Die Kitas erhalten eine Übergangszeit, um die verbesserte Personalausstattung umzusetzen (bis 31.7.2024).
  • Mit den dargestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung erhöht das Land gleichzeitig die Attraktivität des Berufsfeldes. Dies ist wiederum ein wichtiger Beitrag, um Fachkräfte in den Kitas zu halten oder Menschen für dieses Berufsfeld zu gewinnen.

Um den Fachkräftebedarf in Kitas zu sichern, investiert Hessen daher seit dem Jahr 2020 in die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“, die aus drei Bausteinen besteht:

  • Hessen fördert die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern mit jeweils 600 Plätzen für die Ausbildungsgänge 2020/2021 – 2022/2023, 2021/2022  – 2023/2024 und 2022/2023 – 2024/2025. Mit der hessenweiten Etablierung der praxisintegrierten Ausbildung können angehende Erzieherinnen und Erzieher zwischen diesem und weiteren Ausbildungsmodellen wählen.
  • Durch eine finanzielle Förderung von Anleitungsstunden verbessert Hessen die Bedingungen für anleitende Fachkräfte in der Praxis. Damit soll der erhöhte Aufwand durch Anleitungszeiten honoriert und die Bindung an das Berufsfeld erhöht werden.
  • Hessen setzt eine Werbe- und Imagekampagne für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf um, die das Berufsbild stärken und über die vielfältigen Wege in Berufe der Kinder- und Jugendhilfe informieren soll.

Weitere Informationen zum Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ finden sich hierÖffnet sich in einem neuen Fenster: https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster. Die Kampagnenseite kann hierÖffnet sich in einem neuen Fenster aufgerufen werden: https://www.tausendrollen-deinjob.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster.

 

 

 

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