Geschäftsmann rechnet und prüft Summen

Finanzielle Förderung

Die Landesregierung unterstützt die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durch öffentliche und freie Träger mit einer Reihe von Fördermöglichkeiten.

Zentrale Förderbereiche sind dabei:

  • Personal- und Veranstaltungskosten in der Jugendverbandsarbeit und der außerschulischen Jugendbildung (Glücksspielförderung)
  • Jugendbeteiligung (Aktionsprogramme Partizipation und Hessischer Partizipationspreis)
  • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
  • Internationale Jugendarbeit
  • Fortbildungen sozialer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sondermaßnahmen der Jugendhilfe
  • Ehrenamt in der Jugendarbeit
  • Investitionen in Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe
  • Gewaltprävention
  • Demokratieförderung und Extremismusprävention
  • Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit

Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der in der der unten aufgeführten Fördertabelle.

Fördertabelle

Übersicht über Förderungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Landesjugendamtes im Bereich Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung (Stand: Dezember 2022)

Was wird gefördert?

Bis zu 80% der Personal- und Veranstaltungskosten der außerschulischen Jugendbildung

Wer ist antragsberechtigt?

Träger der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 36 -§38 HKJGB

Antragsverfahren?

Kein Antragsverfahren. Mittel werden gemäß §38 HKJGB an die Arbeitsgemeinschaften der Trägergruppen zugeteilt.

Was wird gefördert?

Bis zu 80% der Personal- und Veranstaltungskosten in der Jugendverbandsarbeit

Wer ist antragsberechtigt?

Jugendverbände auf Landesebene und der Hessische Jugendring e.V.

Antragsverfahren?

Kein Antragsverfahren. Mittel werden gemäß der Vereinbarung zwischen HMSI und HJR an den Hessischen Jugendring zugeteilt.

Was wird gefördert?

  • Projekte im Themenbereich des jeweiligen Förderaufrufs
  • Wissenschaftliche Begleitung
  • In der Regel 50% der Gesamtkosten

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Freie und öffentliche Träger der Jugendbildung, Vereine und Verbände (Projekte)
  2. Einschlägige Hochschulen in Hessen (wissenschaftliche Begleitung)

Antragsverfahren

Wenn ein neues Aktionsprogramm startet, wird dies per Förderaufruf bekannt gemacht. Das aktuelle Aktionsprogramm hat eine Laufzeit vom 01.01.2022 – 31.12.2024
 

Was wird gefördert?

Partizipationsprojekte für Kinder und Jugendliche

Wer ist antragsberechtigt?

Kinder und Jugendliche aus Hessen, die sich mit Ideen, Vorstellungen oder Forderungen aktiv bei der Mitgestaltung unserer Gesellschaft einbringen.

Antragsverfahren

Der Preis wird jährlich verliehen.
Eigenbewerbungen von Projekten und Gruppen oder durch Vorschlag (Gruppen werden nach dem Vorschlag um eine Bewerbung gebeten).

Bewerbungsfrist 2023: 10. September 2023

Was wird gefördert?

Festbetragsfinanzierung (Inland und Ausland):
Internationale Jugendbegegnungen: 15€ pro Tag /TN + 60% der Fahrtkosten (max. 350 Euro pro TN)
In begründeten Einzelfällen Förderzuschuss von bis zu 26 Euro je Veranstaltungstag für Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Internationale Veranstaltungen für Fachkräfte der Jugendarbeit und
Sonderveranstaltungen der internationalen Jugendarbeit:
26 Euro pro Tag /TN + 75% der Fahrtkosten (max. 350 Euro TN)
Der Tagessatz gilt des Weiteren für die Tagungsleitung und die Fachkräfte (soweit sie nicht ständig an der die Veranstaltung durchführenden Einrichtung tätig sind).
In begründeten Einzelfällen Förderzuschuss von bis zu 150 Euro je Veranstaltungstag für Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Wer ist antragsberechtigt?

Auf Landesebene anerkannte Jugendverbände und sonstige freie Träger der Jugendarbeit.

Antragsverfahren

Der Antrag ist mit Formblatt bis zum 15.03. für das jeweilige Jahr beim Regierungspräsidium zu stellen. Die Formblätter für die Beantragung sind dort anzufordern.

Bemerkungen

Dauer: mindestens fünf und höchstens 30 Tage
(ohne An- und Abreise) Ausnahmen mit vorheriger Zustimmung
Altersbeschränkung: 14 Jahre - vollendetes 27. Lebensjahr und Fachkräfte (ohne Alters-beschränkung)
Weitere Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Was wird gefördert?

Veranstaltungsförderung von i.d.R 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist antragsberechtigt?

Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen, sowie andere Anbieter von Referententätigkeiten und Tagungsräumlichkeiten, u.s.w.

Antragsverfahren

Vorabfrage bei Trägern durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Herbst (Oktober).
Antragsstellung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Was wird gefördert?

Lohnfortzahlung bei der Freistellung für:

  1. die Mitarbeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Jugenderholungsheimen, sonstige Veranstaltungen, in denen Jugendliche betreut werden.
  2. Besuch von Tagungen, Lehrgängen und Seminaren der Jugendverbände, der öffentlichen Jugendpflege und -bildung sowie im Rahmen des Jugendsports.

Wer ist antragsberechtigt?

In der Privatwirtschaft beschäftigte Personen ab 16 Jahren

Antragsverfahren

  • Prüfung des Freistellungsanspruchs
  • Antragsstellung:
  • Bei
  1. Veranstaltungen eines auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbandes bei der Landesorganisation mit Befürwortung des Hessischen Jugendrings
  2. Veranstaltungen des Landessportbundes oder seinerSportfachverbände und deren Vereine beim Landessportbund
    Hessen
  3. Veranstaltungen der politischen Jugendverbände
    der im Hessischen Landtag vertretenen Parteien bei
    deren Landesorganisationen
  4. in allen übrigen Fällen beim zuständigen Jugendamt.

Die Anträge müssen der Beschäftigungsstelle mindestens
sechs Tage vor der beantragten Freistellung vorgelegt werden.

Bemerkungen

Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr
Verteilung auf höchstens 24 halbtägige Veranstaltungen möglich.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse für den Bau, der Ausstattung oder zur Verbesserung von folgenden Einrichtungen der Jugendhilfe:

  • Jugend- und Familienerholungseinrichtungen
  • Jugendherbergen
  • Familienbildungsstätten
  • Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten
  • modellhafte stationäre und teilstationäre Jugendhilfeeinrichtungen

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen, kommunale und freie Träger und gGmbHs der Jugend- und Familienhilfe.

Antragsverfahren

Das Antragsformular finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bemerkungen

Parallele Inanspruchnahme von Investitionszuschüssen aus dem Bauprogramm des Bundes möglich.

Was wird gefördert?

Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung:
10€ pro Tag/Pers.
(für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt und anteilsmäßigen Ausgaben für die Beschäftigung von Betreuungskräften)
Die Zuwendung darf nicht mehr als die tatsächlich dem Träger entstandenen Kosten betragen.
Gefördert werden können:

  1. Erholungsaufenthalte in Heimen (Erholungsheime, Jugendheime, Jugendherbergen, Schullandheime, Kinderheime etc.), in Zeltlagern in Verbindung mit festen Einrichtungen und in angemieteten Räumen,
  2. Tageserholungen (Stadtranderholungen), Tageswanderungen, Ferienbetreu-ungsmaßnahmen und Ferienspiele.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Mittel werden den 33 Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen.
Mögliche Träger der Maßnahmen sind die Jugendämter, die Kommunen, sowie die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Antragsverfahren

Kein Antragsverfahren. Die Mittel werden den 33 Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu Beginn des Jahres durch das Regierungspräsidium Kassel in Aussicht gestellt und anschließend zugewiesen.
Das Jugendamt entscheidet über den Mitteleinsatz im Jugendamtsbezirk.

Bemerkungen

Bei der Auswahl der TN sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden.
Dauer: Je nach Angebot (1) 7 Tage bis 4 Wochen oder (2) im Ferienzeitraum mindestens 5 Tage.

Was wird gefördert?

Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Veranstaltungen Tagungen, Veröffentlichungen etc.); i.d.R 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist antragsberechtigt?

Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, Vereine und Verbände im Bereich der außerschulischen Jugendbildung.

Antragsverfahren

Anträge werden beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingereicht.

Was wird gefördert?

PiT-Hessen ist ein Gewaltpräventionskonzept.
Die Grundlage seines Handelns ist die Kooperation von Schule, Polizei und Jugendhilfe. Ziel ist es Schüler*innen Handlungsalternativen in gewaltbesetzten Situationen im öffentlichen Raum zu vermitteln. Es befasst sich dabei mit psychischer, physischer und struktureller Gewalt.
Gefördert werden 800 Euro pro Projektteam und Schuljahr.

Wer ist antragsberechtigt?

Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe

Antragsverfahren

Die Anträge werden über die PIT- Programmleitung Netzwerk gegen Gewalt Zentrale Geschäftsstelle im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eingereicht.
Details finden sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Was wird gefördert?

Projektförderung im Bereich aufsuchende Jugendarbeit im ländlichen Raum von i.d.R 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunale Träger, Vereine, Institute, Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Träger.

Antragsverfahren

Antragsfrist: 31.12.2023
Weitere Informationen finden sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen der Jugend- und Schulsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendfreizeiten, Maßnahmen der Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendarbeit

Es können die entstehenden Sach- und Personalkosten für die Durchführung der Maßnahmen im vollem Umfang finanziert werden. Verwaltungsaufwände können in Höhe von bis zu 10 Prozent der Kosten der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der Förderung angerechnet werden.
Laufzeit: 2021-2023

Wer ist antragsberechtigt?

Die Mittel werden den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie dem Hessischen Jugendring zugewiesen.

Antragsverfahren

Kein Antragsverfahren. Die Mittel werden den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie dem Hessischen Jugendring zugewiesen. Der Mitteleinsatz wird von diesen koordiniert.

Was wird gefördert?

Zwei sozialpädagogische Stellen in Jugendzentren der Stadt Hanau.
Laufzeit: 2021-2024

Wer ist antragsberechtigt?

Stadt Hanau

Antragsverfahren

Die Stadt Hanau beantragt die Mittel direkt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Was wird gefördert?

Fortbildungen und Fachtage, Konzeptentwicklungen und konkrete Umsetzungen inklusiver Angebote; in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Kosten

Wer ist antragsberechtigt?

Freie und öffentliche Träger

Antragsverfahren

Antragsfrist: 31.01.2024

Weitere Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

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