Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 wurde das Ziel einer inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe als Leitgedanke in das SGB VIII aufgenommen. Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sind danach so zu planen sind, dass ein möglichst wirksames, vielfältiges, inklusives und aufeinander abgestimmtes Angebot gewährleistet ist und dass junge Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfslagen gefördert werden können. Speziell für die Jugendarbeit enthält § 11 SGB VIII den Auftrag, dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden sollen. Die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen und der Abbau vorhandener Barrieren wurde ferner konkretisierend in die Erziehungsziele der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen (§ 9 SGB VIII). Damit wurden Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur gleichberechtigten Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert. Das KJSG sieht weiterhin vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein soll (sogenannte „Inklusive Lösung“), wenn dies zuvor ein weiteres Bundesgesetz im Einzelnen regelt.
Aktuelle Maßnahmen auf Landesebene
Das Land unterstützt derzeit öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch verschiedene Maßnahmen dabei, aufbauend auf den bereits in der Praxis bewährten Ansätzen die konkretisierten gesetzlichen Anforderungen umzusetzen:
- Um den wissenschaftlichen Kenntnistand über eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Ausgestaltung von Angeboten der Jugendarbeit zu erweitern und daraus praxisorientierte Empfehlungen abzuleiten, fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration das Projekt „Jugendliche mit Behinderungen: Teilhabe an Freizeit ermöglichen“, welches von der University of Applied Sciences Frankfurt (Prof. Dr. Bettina Bretländer) in den Jahren 2022 bis 2023 in Höhe durchgeführt wird. Das Projekt verfolgt das Ziel exemplarisch anhand ausgewählter Sozialräume den Austausch zwischen Kindern/Jugendlichen mit Behinderung und Akteurinnen und Akteuren der Jugendhilfe so zu befördern, dass partizipativ und dialogisch die Teilhabewünsche von Jugendlichen mit Behinderungen konkrete Realisierungen erfahren können. Mehr Informationen hier: https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/kontakt/professor-innen/bettina-bretlander/Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Des Weiteren fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration derzeit zwei Projekte, welche die inklusive Ausrichtung der Arbeit in den Jugendämtern und die verwaltungsbezogene Vorbereitung auf die sogenannte „Inklusive Lösung“ unterstützen. Das Projekt „Qinkl- Qualifizierung inklusive Lösung“, das in Kooperation des Landkreises Groß-Gerau mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt (Prof. Dr. Anne-Dore Stein, Prof. Dr. Laura Wallner) umgesetzt wird, hat die Entwicklung eines passgenauen Qualifizierungskonzeptes für Mitarbeitende des Jugendamtes zu Ziel. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung eines neuen und gemeinsamen Selbstverständnisses innerhalb der Verwaltung in Bezug auf die Ermöglichung einer Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher im Sozialraum. Ein weiteres Projekt des Rheingau- Taunus- Kreises zielt darauf, innerhalb des zuständigen Fachdienstes einheitliche Verfahrensabläufe und Arbeitsprozesse in der Eingliederungshilfe zu erarbeiten, um aus diesem Erkenntnissen ein Handbuch für die inklusive Gewährung von Leistungen Eingliederungshilfe (auch für weitere interessierte Jugendämter) zu erstellen.
Förderaufruf
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat für das Jahr 2023 einen Aufruf zur Förderung Projekten zur inklusiven Ausrichtung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe veröffentlicht. Gefördert werden können: 1. Die Umsetzungen von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe mit inklusiver Ausrichtung (außer Kindertagesbetreuung), 2. Vorhaben zur Entwicklung von Konzepten zur (künftigen) Umsetzung entsprechender Vorhaben, 3. Maßnahmen, welche die Realisierung entsprechender Vorhaben begleiten, wie beispielsweise Fortbildungen oder Fachveranstaltungen. Durch diese Förderungen sollen entsprechende Arbeitsprozesse auf Ebene der Kommunen und der freien Träger in Hessen angeregt und unterstützt werden. Der Aufruf kann hier eingesehen werden.