Mit dem 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde das Ziel der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Speziell für die Jugendarbeit enthält § 11 SGB VIII den Auftrag, dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden sollen. Damit wurden Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur gleichberechtigten Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert. Das KJSG sieht weiterhin vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein soll (sogenannte „Inklusive Lösung“). Das Land unterstützt öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion
Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung zur Inklusiven Ausrichtung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe im Jahr 2025
Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers fördert das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vor dem Hintergrund der inklusiven Ausrichtung des SGB VIII erneut im Rahmen einer experimentellen Erprobung in den Jahren 2025 und 2026 bis zu fünfzehn modellhafte Vorhaben zur inklusiven Ausrichtung der Jugendhilfe.
Gefördert werden:
- die konkrete Umsetzung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe mit inklusiver Ausrichtung (außer Kindertagesbetreuung) oder
- Vorhaben zur Entwicklung von Konzepten zur (künftigen) Umsetzung entsprechender Vorhaben oder
- Fortbildungen oder Fachveranstaltungen.
Auch Träger, die bereits in den Jahren 2022 bis 2024 eine Förderung für das Themengebiet erhielten, sind antragsberechtigt. Einen Eindruck von den geförderten Projekten der vergangenen Jahre bietet folgende Übersicht: https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/jugendhilfe/inklusion-in-der-kinder-und-jugendhilfe
Was wird gefördert? - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung. Sie beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (nach Ziffer 12.1 Maßnahmenförderungsrichtlinie vom 17. Januar 2024). Besteht ein prozentual höherer Zuschussbedarf ist dies im Antrag besonders zu begründen.
Insgesamt stehen für die Förderung 130.000 Euro für die Jahre 2025 (80.000 Euro) und 2026 (50.000 Euro) zur Verfügung. Es ist möglich, sowohl Projekte zu beantragen, die sich über beide Jahre erstrecken, als auch Projekte, die nur in einem Jahr stattfinden. Es wird die Förderung von insgesamt bis zu fünfzehn Projekten angestrebt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderfähig sind alle unmittelbar durch das Projekt entstehenden Personal- und Sachausgaben. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Personal- und Sachausgaben für bestehendes Personal. Neueinstellungen oder (zeitlich befristete) Stellenaufstockungen sind zuwendungsfähig.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (kommunale Träger, Vereine, Institute), die
- entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
- im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten,
- die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten,
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen können,
- die über ein Schutzkonzept von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt verfügen, sofern unmittelbar mit jungen Menschen gearbeitet wird (siehe auch Antragsverfahren).
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.
Der Träger verpflichtet sich zudem, an mindestens einem Austausch-/Netzwerktreffen zum Thema im Förderzeitraum teilzunehmen.
Zeitraum der Durchführung, Beginn des Projektes
Projektbeginn ist frühestens der 01.06.2025 und es können Projekte mit einer Laufzeit längstens bis 31.12.2026 gefördert werden. Mit dem Projekt darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Projektbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines rechtlich bindenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, der in direktem Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt (Zuwendungszweck) steht.
Antragsverfahren
Die Anträge können ab sofort schriftlich eingereicht werden. Die Antragsfrist endet grundsätzlich am 31.03.2025.
Die einzureichenden Anträge sollen folgende Punkte enthalten:
1. Allgemeine Angaben zum Projekt: Name, Träger/in (inkl. Rechtsform) und Ansprechperson, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon
2. Finanzierungsplanung: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung. Die Zuwendungsbehörde prüft den Antrag sowie den Finanzierungsplan und legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können.
3. Projektbeschreibung
- Ziele/Maßnahmen: Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf, Dokumentation, Evaluation
- Vernetzung/Kooperation: Zusammenarbeit mit (sozialen) Akteuren vor Ort, z.B. Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren fördernden Stellen, kommunaler Verwaltung etc., ggf. Einbindung in die bestehenden Strukturen der Jugendarbeit/Jugendhilfe
- Kompetenz im Themenfeld: Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4. Schutzkonzept des Trägers zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
5. Rechtsverbindliche Unterschrift der beantragenden Stelle.
Darüber hinaus ist dem Antrag eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist und eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist.
Auswahlverfahren
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales wählt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus, die in den Jahren 2025 und 2026 realisiert werden können. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Rechtsgrundlagen
Für die Bewilligung, die Auszahlung der Zuwendung, den Nachweis der Verwendung, die Prüfung des Verwendungsnachweises, gegebenenfalls die Rücknahme oder den Widerruf des Zuwendungsbescheides und die Verzinsung gelten die §§ 48 bis 49a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG), der § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und die Maßnahmenförderungsrichtlinie (MFR) in der jeweils geltenden Fassung. Zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbe-stimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO, oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO zu erklären.
Prüfungsrechte
Zuwendungsempfänger haben jede von der Bewilligungsbehörde oder von ihr beauftragten Stelle für erforderlich gehaltene Überwachung und Überprüfung sowie Evaluierungen zu unterstützen. Weiter darf die Bewilligungsbehörde die Verwendung der bewilligten Mittel durch Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen (auch elektronisch geführte) sowie durch örtliche Erhebungen prüfen oder durch Beauftragte prüfen lassen.
Der Hessische Rechnungshof ist berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Zuwendungen zu prüfen. Im Falle der Weiterleitung der Zuwendungen an Dritte kann der Rechnungshof auch bei diesen prüfen. Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Empfängers erstrecken, soweit es der Rechnungshof für seine Prüfung für notwendig hält (§ 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und Abs. 2 LHO).
Die Verwendungsnachweisführung erfolgt durch einen Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Diese sind dem Zuwendungsgeber nach Projektende vorzulegen. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
Ihre Anträge richten Sie an:
Bitte reichen Sie Ihre Anträge ausschließlich digital ein, per Mail an jugend@hsm.hessen.de
Ansprechpersonen für Rückfragen und Erläuterungen:
Anne Moll, Tel.: 0611/3219-3068
Kerstin Vögtle, Tel.: 0611/3219-2473
Geförderte Projekte
- Landkreis Rheingau-Taunus
Förderjahr: 2022/2023
Umsetzungsort: Landkreis Rheingau-Taunus
Vorhaben: Erstellung eines Handbuches für Jugendämter für die inklusive Gewährung von Leistungen Eingliederungshilfe - Jugendamt Stadt Fulda
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Fulda
Vorhaben: Entwicklung eines Maßnahmenplans zur inklusiven Ausrichtung für die gesamte städtische Kinder- und Jugendförderung unter Nutzung des Tools „Inklumat“.
Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des Tools „Inklumat“.Öffnet sich in einem neuen Fenster - Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt
Förderjahr: 2023/2024
Umsetzungsort: Frankfurt
Vorhaben: Konzeptionelle Ausrichtung der Geschäftsbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit und der Leistungen der Hilfen zur Erziehung auf Inklusion durch Begleitgruppen und einen Fachtag - Hessischer Jugendring
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Wiesbaden
Vorhaben: Modellprojekt für die Mitgliedsverbände des HJR und Partnerorganisationen aus dem Feld der Arbeit mit jungen Menschen mit Behinderung - Magistrat der Universitätsstadt Marburg in Kooperation mit bsj Marburg
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Marburg
Vorhaben: Datenerhebungen/ nachhaltige Kooperationsformen und Freizeitangebote für den Raum Marburg entwickeln
Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des Haus der Jugend MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster - Stadt Fulda
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Fulda
Vorhaben: Entwicklung eines inklusiven Ferienbetreuungsangebotes und Entwicklung eines inklusiven Klassenrats - Stadt Wiesbaden
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Wiesbaden
Vorhaben: Fortbildung für die Fachkräfte Bezirkssozialarbeit; Projektkreis für alle städtischen Jugendzentren und Begleitgruppe mit Jugendlichen mit Behinderungen - Landkreis Limburg-Weilburg
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Limburg-Weilburg
Vorhaben: Entwicklung eines inklusiven Pflegekinderfachdienstes; Pflegekinderfachtag, Werbefilm
- Landkreises Groß-Gerau mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt: Prof. Dr. Anne-Dore Stein, Prof. Dr. Laura Wallner
Förderjahr: 2022/2023
Umsetzungsort: Hessen
Vorhaben: Projekt „Qinkl- Qualifizierung inklusive Lösung“: Entwicklung eines passgenauen Qualifizierungskonzeptes für Mitarbeitende des Jugendamtes
Weitere Materialien/Informationen auf der Projekt-WebseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster - UAG Inklusive Erziehungsberatung und inklusiver Kinderschutz der AG § 78 Erziehungsberatung in Frankfurt
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Frankfurt
Vorhaben: Fachtag lnklusive Erziehungsberatung und inklusiver Kinderschutz in der Erziehungsberatung - St. Elisabeth Verein e.V.
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Marburg
Vorhaben: Durchführung von einrichtungsinternen Schulungen zum Thema Methoden der inklusiven Hilfeplanung - Stadt Kassel
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Kassel
Vorhaben: Fachtag „Kassel inklusiv auf dem Weg“ zur Vernetzung zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe - Hephata Diakonie
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Schwalmstadt
Vorhaben: 3 einrichtungsinterne Schulungen zum Thema Methoden der inklusiven Hilfeplanung/ 20 Fachkräfte sollen in der „WirkMit!“- Methode geschult werden.
Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des IKJ MainzÖffnet sich in einem neuen Fenster - Bsj Marburg e.V.
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Hessen
Vorhaben: Kostenfreie und hessenweite Fortbildungsreihe zum Thema „Inklusion von Kindern und Jugendlichen im Freizeitbereich“
Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des Bsj Marburg e. V.Öffnet sich in einem neuen Fenster - Ev. Stiftung Arnsburg
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Landkreis Gießen
Vorhaben: Fachaustausch zwischen Jugendhilfe, Jugendamt, Eingliederungshilfe, Landeswohlfahrtsverband - Diakonisches Werk Hessen und Nassau
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Kurhessen-Waldeck
Vorhaben: Fachtag „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzungsstand und Best-Practice in Hessen“ und Qualifizierungsmaßnahme - Stadt Kassel
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Kassel
Vorhaben: Planung, Konzeption und Entwicklung eines Methodenkoffers „Awareness im Gepäck“
- University of Applied Sciences Frankfurt: Prof. Dr. Bettina Bretländer
Förderjahr: 2022/2023
Umsetzungsort: Hessen
Vorhaben: Durchführung der Studie „Jugendliche mit Behinderungen: Teilhabe an Freizeit ermöglichen“
Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite „Jugendarbeit inklusiv“Öffnet sich in einem neuen Fenster - University of Applied Sciences Frankfurt: Prof. Dr. Bettina Bretländer
Förderjahr: 2024/2025
Umsetzungsort: Hessen
Vorhaben: Durchführung des Projektes „Inklusive Jugendarbeit gelingt nur gemeinsam“
- IB Südwest GmbH
Förderjahr: 2023/2024
Umsetzungsort: Frankfurt
Vorhaben: Projekt Adaptive Digitalisierung: Medienpädagogisches Projekt, das durch entsprechende Hardware auch für Menschen mit Beeinträchtigung offen ist - Junularo Frankfurt e.V.
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Frankfurt
Vorhaben: Inklusive Ausrichtung einer Ferienfreizeit und Erstellung eines Konzeptes für solche freizeitpädagogischen Angebote
Weitere Materialien/Informationen auf der Website des Junularo Frankfurt e.V.Öffnet sich in einem neuen Fenster - Stadt Offenbach
Förderjahr: 2023/2024
Umsetzungsort: Offenbach
Vorhaben: In-Krea OFFENbach – Inklusiv und Kreativ : Inklusives und Interkulturelles Theaterprojekt - Jugendhof Bessunger Forst e.V.
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Darmstadt
Vorhaben: Einrichtung einer multifunktionalen und barrierefreien Werkstatt
Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite „woodiversum“Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie der Webseite des JugendhofsÖffnet sich in einem neuen Fenster - Caritasverband Frankfurt Vinzenzhaus
Förderjahr: 2023
Umsetzungsort: Frankfurt
Vorhaben: Inklusive Ausrichtung der Diagnose- und Therapiegruppen - Jugendhof Bessunger Forst
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Darmstadt
Vorhaben: Verstetigung inklusive Werkstatt WooDiversum - Evangelische Jugendsozialarbeit Frankfurt
Förderjahr: 2024
Umsetzungsort: Sachsenhausen
Vorhaben: Inklusive Ausrichtung des neuen Jugendtreffs Sachsenhausen