Inklusion

Hier finden Sie Informationen zur inklusiven Ausgestaltung der Jugendhilfe in Hessen.

Mit dem 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde das Ziel der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Speziell für die Jugendarbeit enthält § 11 SGB VIII den Auftrag, dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden sollen. Damit wurden Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur gleichberechtigten Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert. Das KJSG sieht weiterhin vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein soll (sogenannte „Inklusive Lösung“). Das Land unterstützt öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung zur Inklusiven Ausrichtung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe im Jahr 2025

Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers fördert das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vor dem Hintergrund der inklusiven Ausrichtung des SGB VIII erneut im Rahmen einer experimentellen Erprobung in den Jahren 2025 und 2026 bis zu fünfzehn modellhafte Vorhaben zur inklusiven Ausrichtung der Jugendhilfe.

Gefördert werden:

  • die konkrete Umsetzung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe mit inklusiver Ausrichtung (außer Kindertagesbetreuung) oder
  • Vorhaben zur Entwicklung von Konzepten zur (künftigen) Umsetzung entsprechender Vorhaben oder
  • Fortbildungen oder Fachveranstaltungen.

Auch Träger, die bereits in den Jahren 2022 bis 2024 eine Förderung für das Themengebiet erhielten, sind antragsberechtigt. Einen Eindruck von den geförderten Projekten der vergangenen Jahre bietet folgende Übersicht: https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/jugendhilfe/inklusion-in-der-kinder-und-jugendhilfe

Was wird gefördert? - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung. Sie beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (nach Ziffer 12.1 Maßnahmenförderungsrichtlinie vom 17. Januar 2024). Besteht ein prozentual höherer Zuschussbedarf ist dies im Antrag besonders zu begründen.

Insgesamt stehen für die Förderung 130.000 Euro für die Jahre 2025 (80.000 Euro) und 2026 (50.000 Euro) zur Verfügung. Es ist möglich, sowohl Projekte zu beantragen, die sich über beide Jahre erstrecken, als auch Projekte, die nur in einem Jahr stattfinden. Es wird die Förderung von insgesamt bis zu fünfzehn Projekten angestrebt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderfähig sind alle unmittelbar durch das Projekt entstehenden Personal- und Sachausgaben. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Personal- und Sachausgaben für bestehendes Personal. Neueinstellungen oder (zeitlich befristete) Stellenaufstockungen sind zuwendungsfähig.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (kommunale Träger, Vereine, Institute), die

  • entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
  • im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten,
  • die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten,
  • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen können,
  • die über ein Schutzkonzept von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt verfügen, sofern unmittelbar mit jungen Menschen gearbeitet wird (siehe auch Antragsverfahren).

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.

Der Träger verpflichtet sich zudem, an mindestens einem Austausch-/Netzwerktreffen zum Thema im Förderzeitraum teilzunehmen.

Zeitraum der Durchführung, Beginn des Projektes

Projektbeginn ist frühestens der 01.06.2025 und es können Projekte mit einer Laufzeit längstens bis 31.12.2026 gefördert werden. Mit dem Projekt darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Projektbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines rechtlich bindenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, der in direktem Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt (Zuwendungszweck) steht.

Antragsverfahren

Die Anträge können ab sofort schriftlich eingereicht werden. Die Antragsfrist endet grundsätzlich am 31.03.2025.

Die einzureichenden Anträge sollen folgende Punkte enthalten:

1. Allgemeine Angaben zum Projekt: Name, Träger/in (inkl. Rechtsform) und Ansprechperson, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon

2. Finanzierungsplanung: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung. Die Zuwendungsbehörde prüft den Antrag sowie den Finanzierungsplan und legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können.

3. Projektbeschreibung

  • Ziele/Maßnahmen: Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf, Dokumentation, Evaluation
  • Vernetzung/Kooperation: Zusammenarbeit mit (sozialen) Akteuren vor Ort, z.B. Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren fördernden Stellen, kommunaler Verwaltung etc., ggf. Einbindung in die bestehenden Strukturen der Jugendarbeit/Jugendhilfe
  • Kompetenz im Themenfeld: Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

4. Schutzkonzept des Trägers zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

5. Rechtsverbindliche Unterschrift der beantragenden Stelle.

Darüber hinaus ist dem Antrag eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist und eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist.

Auswahlverfahren

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales wählt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus, die in den Jahren 2025 und 2026 realisiert werden können. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Rechtsgrundlagen

Für die Bewilligung, die Auszahlung der Zuwendung, den Nachweis der Verwendung, die Prüfung des Verwendungsnachweises, gegebenenfalls die Rücknahme oder den Widerruf des Zuwendungsbescheides und die Verzinsung gelten die §§ 48 bis 49a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG), der § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und die Maßnahmenförderungsrichtlinie (MFR) in der jeweils geltenden Fassung. Zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbe-stimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO, oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO zu erklären.

Prüfungsrechte

Zuwendungsempfänger haben jede von der Bewilligungsbehörde oder von ihr beauftragten Stelle für erforderlich gehaltene Überwachung und Überprüfung sowie Evaluierungen zu unterstützen. Weiter darf die Bewilligungsbehörde die Verwendung der bewilligten Mittel durch Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen (auch elektronisch geführte) sowie durch örtliche Erhebungen prüfen oder durch Beauftragte prüfen lassen.

Der Hessische Rechnungshof ist berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Zuwendungen zu prüfen. Im Falle der Weiterleitung der Zuwendungen an Dritte kann der Rechnungshof auch bei diesen prüfen. Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Empfängers erstrecken, soweit es der Rechnungshof für seine Prüfung für notwendig hält (§ 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und Abs. 2 LHO).

Die Verwendungsnachweisführung erfolgt durch einen Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Diese sind dem Zuwendungsgeber nach Projektende vorzulegen. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

Ihre Anträge richten Sie an:

Bitte reichen Sie Ihre Anträge ausschließlich digital ein, per Mail an jugend@hsm.hessen.de

Ansprechpersonen für Rückfragen und Erläuterungen:

Anne Moll, Tel.: 0611/3219-3068
Kerstin Vögtle, Tel.: 0611/3219-2473

Geförderte Projekte

  • Landkreis Rheingau-Taunus
    Förderjahr: 2022/2023
    Umsetzungsort: Landkreis Rheingau-Taunus
    Vorhaben: Erstellung eines Handbuches für Jugendämter für die inklusive Gewährung von Leistungen Eingliederungshilfe
  • Jugendamt Stadt Fulda
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Fulda
    Vorhaben: Entwicklung eines Maßnahmenplans zur inklusiven Ausrichtung für die gesamte städtische Kinder- und Jugendförderung unter Nutzung des Tools „Inklumat“.
    Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des Tools „Inklumat“.Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt
    Förderjahr: 2023/2024
    Umsetzungsort: Frankfurt
    Vorhaben: Konzeptionelle Ausrichtung der Geschäftsbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit und der Leistungen der Hilfen zur Erziehung auf Inklusion durch Begleitgruppen und einen Fachtag
  • Hessischer Jugendring
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Wiesbaden
    Vorhaben: Modellprojekt für die Mitgliedsverbände des HJR und Partnerorganisationen aus dem Feld der Arbeit mit jungen Menschen mit Behinderung
  • Magistrat der Universitätsstadt Marburg in Kooperation mit bsj Marburg
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Marburg
    Vorhaben: Datenerhebungen/ nachhaltige Kooperationsformen und Freizeitangebote für den Raum Marburg entwickeln
    Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des Haus der Jugend MarburgÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Stadt Fulda
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Fulda
    Vorhaben: Entwicklung eines inklusiven Ferienbetreuungsangebotes und Entwicklung eines inklusiven Klassenrats
  • Stadt Wiesbaden
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Wiesbaden
    Vorhaben: Fortbildung für die Fachkräfte Bezirkssozialarbeit; Projektkreis für alle städtischen Jugendzentren und Begleitgruppe mit Jugendlichen mit Behinderungen
  • Landkreis Limburg-Weilburg
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Limburg-Weilburg
    Vorhaben: Entwicklung eines inklusiven Pflegekinderfachdienstes; Pflegekinderfachtag, Werbefilm

  • Landkreises Groß-Gerau mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt: Prof. Dr. Anne-Dore Stein, Prof. Dr. Laura Wallner
    Förderjahr: 2022/2023
    Umsetzungsort: Hessen
    Vorhaben: Projekt „Qinkl- Qualifizierung inklusive Lösung“: Entwicklung eines passgenauen Qualifizierungskonzeptes für Mitarbeitende des Jugendamtes
    Weitere Materialien/Informationen auf der Projekt-WebseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • UAG Inklusive Erziehungsberatung und inklusiver Kinderschutz der AG § 78 Erziehungsberatung in Frankfurt
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Frankfurt
    Vorhaben: Fachtag lnklusive Erziehungsberatung und inklusiver Kinderschutz in der Erziehungsberatung 
  • St. Elisabeth Verein e.V.
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Marburg
    Vorhaben: Durchführung von einrichtungsinternen Schulungen zum Thema Methoden der inklusiven Hilfeplanung
  • Stadt Kassel
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Kassel
    Vorhaben: Fachtag „Kassel inklusiv auf dem Weg“ zur Vernetzung zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe
  • Hephata Diakonie
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Schwalmstadt
    Vorhaben: 3 einrichtungsinterne Schulungen zum Thema Methoden der inklusiven Hilfeplanung/ 20 Fachkräfte sollen in der „WirkMit!“- Methode geschult werden.
    Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des IKJ MainzÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Bsj Marburg e.V. 
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Hessen
    Vorhaben: Kostenfreie und hessenweite Fortbildungsreihe zum Thema „Inklusion von Kindern und Jugendlichen im Freizeitbereich“
    Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite des Bsj Marburg e. V.Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Ev. Stiftung Arnsburg
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Landkreis Gießen
    Vorhaben: Fachaustausch zwischen Jugendhilfe, Jugendamt, Eingliederungshilfe, Landeswohlfahrtsverband
  • Diakonisches Werk Hessen und Nassau
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Kurhessen-Waldeck
    Vorhaben: Fachtag „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzungsstand und Best-Practice in Hessen“ und Qualifizierungsmaßnahme 
  • Stadt Kassel
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Kassel
    Vorhaben: Planung, Konzeption und Entwicklung eines Methodenkoffers „Awareness im Gepäck“

  • IB Südwest GmbH
    Förderjahr: 2023/2024
    Umsetzungsort: Frankfurt
    Vorhaben: Projekt Adaptive Digitalisierung: Medienpädagogisches Projekt, das durch entsprechende Hardware auch für Menschen mit Beeinträchtigung offen ist
  • Junularo Frankfurt e.V.
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Frankfurt
    Vorhaben: Inklusive Ausrichtung einer Ferienfreizeit und Erstellung eines Konzeptes für solche freizeitpädagogischen Angebote
    Weitere Materialien/Informationen auf der Website des Junularo Frankfurt e.V.Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Stadt Offenbach
    Förderjahr: 2023/2024
    Umsetzungsort: Offenbach
    Vorhaben: In-Krea OFFENbach – Inklusiv und Kreativ : Inklusives und Interkulturelles Theaterprojekt
  • Jugendhof Bessunger Forst e.V.
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Darmstadt
    Vorhaben: Einrichtung einer multifunktionalen und barrierefreien Werkstatt
    Weitere Materialien/Informationen auf der Webseite „woodiversum“Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie der Webseite des JugendhofsÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Caritasverband Frankfurt Vinzenzhaus
    Förderjahr: 2023
    Umsetzungsort: Frankfurt
    Vorhaben: Inklusive Ausrichtung der Diagnose- und Therapiegruppen
  • Jugendhof Bessunger Forst
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Darmstadt
    Vorhaben: Verstetigung inklusive Werkstatt WooDiversum
  • Evangelische Jugendsozialarbeit Frankfurt
    Förderjahr: 2024
    Umsetzungsort: Sachsenhausen
    Vorhaben: Inklusive Ausrichtung des neuen Jugendtreffs Sachsenhausen

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