Geschäftsmann rechnet und prüft Summen

Investitionsprogramme

Bundesinvestitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitionsprogramme „Kinderbetreuung“

Das Land Hessen unterstützt die Städte und Landkreise beim Ausbau und der Erhaltung von Betreuungsangeboten für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.

Gefördert werden erforderliche Investitionen für

  • Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Ersatzneubau, Sanierung, Ausbau, Umbau) einschließlich der Ausstattungsvorhaben, die zur Schaffung, Erhaltung oder Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertageseinrichtungen dienen,
  • Umbau und Ausbau des zur Kindertageseinrichtung gehörenden Außengeländes inklusive Ausstattung,
  • Erwerb eines Bauwagens oder Bau einer Schutzhütte o.ä. für Waldkindertageseinrichtungen,
  • Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Betreuungsangeboten für Kindertagespflegestellen.

Antragsverfahren:

  • Für Vorhaben in kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt reichen Träger der freien Jugendhilfe und sonstige geeignete Träger ihren Antrag auf Förderung beim Magistrat der Stadt ein.
  • Für Vorhaben in kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt reichen Träger der freien Jugendhilfe und sonstige geeignete Träger ihre Anträge bei der Stadt/Gemeinde ein, die diese mit etwaigen eigenen Vorhaben an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiterleitet.
  • Tagespflegepersonen sowie Arbeitgeber von fest angestellten Tagespflegepersonen reichen ihren Antrag für Vorhaben bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein.

 

Einen Überblick über die Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“/„Kinderbetreuung“ und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Kassel als zuständige Bewilligungsbehörde.

Link:

Für kleinere Baumaßnahmen und Ausstattungsvorhaben mit einem Gesamtumfang zwischen 10.000 und 50.000 Euro steht die Investive Landesförderung gem. § 32d HKJGB („Kleine Bauförderung“) zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel.

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