Gespräch zwischen einem Erwachsenen und einem Jugendlichen

Jugendhilfe

Jugendhilfe hat den Auftrag, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und Eltern bei der Erziehung zu unterstützen. Hierzu verfügt die Jugendhilfe über ein breites Spektrum an Leistungen und Angeboten, die von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden.

Ansprechpartner vor Ort sind die Jugendämter der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstätte.

Aufgabe der Länder ist es, die Tätigkeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung des Arbeitsfelds anzuregen und zu fördern. Das Landesjugendamt ist unter anderem zuständig für die Betriebserlaubnis und Aufsicht über (teil-)stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach §§ 45 ff. SGB VIII.

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