Jugendhilfe hat den Auftrag, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und Eltern bei der Erziehung zu unterstützen. Hierzu verfügt die Jugendhilfe über ein breites Spektrum an Leistungen und Angeboten, die von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden.
Schutz und Förderung
Jugendhilfe
Rechtsgrundlagen der Jugendhilfe sind das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)( SGB 8 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster und das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) ( Bürgerservice Hessenrecht - HKJGB | Landesnorm Hessen | Gesamtausgabe | Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 | gültig ab: 01.01.2007 | gültig bis: 31.12.2025Öffnet sich in einem neuen Fenster).
Ansprechpartner vor Ort sind die Jugendämter der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstätte.
Aufgabe der Länder ist es, die Tätigkeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung des Arbeitsfelds anzuregen und zu fördern. Das Landesjugendamt ist unter anderem zuständig für die Betriebserlaubnis und Aufsicht über (teil-)stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach §§ 45 ff. SGB VIII.
- Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und JugendÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Fachkräfteportal der Kinder- und JugendhilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Bundesarbeitsgemeinschaft der LandesjugendämterÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Portal „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“Öffnet sich in einem neuen Fenster