Viele Kinderspielzeuge sind in bunten Behältern getrennt und organisiert aufbewahrt

Landesförderung

Sie interessieren sich für die Landesförderung der Kindertagesbetreuung in Hessen? Hier finden Sie die relevanten Informationen zu den einzelnen Fördertatbeständen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, für die Fachberatungsförderung, die Landesförderung der Beitragsfreistellung im Kindergarten, die investive Landesförderung (sog. Kleine Bauförderung) und die Förderung von Modellvorhaben u.ä.

Die Landesförderung der Kindertagesbetreuung ist in Hessen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), genauer in den §§ 32 – 32e HKJGB geregelt. Dort sind die Förderempfänger sowie die Voraussetzungen, die Art und die Höhe der Förderung festgelegt. Das Förderverfahren (z.B. Antrags- und Auszahlungsfristen, die für die Abwicklung der Förderung zuständige Stelle) wird in einer Ausführungsverordnung zum HKJGB festgelegt.Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie unterrv.hessenrecht.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Das Land Hessen beteiligt an den Kosten für die Kinderbetreuung mit über 1 Mrd. Euro jährlich.

Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage desRegierungspräsidiums KasselÖffnet sich in einem neuen Fensterals zuständige Bewilligungsbehörde.

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