Kinder- und Jugendschutz ist nicht allein eine staatliche Aufgabe. Das gesamte soziale Umfeld ist gefordert, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.
Jugendschutzmeetings
Das HMSI veranstaltet zweimal jährlich in Kooperation mit dem Netzwerk gegen Gewalt und weiteren Partnern sog. „Jugendschutzmeetings“ zur Fortbildung von sozialen Fachkräften und Lehrkräften sowie zum Austausch der Akteure über aktuelle Fragen des Jugendschutzes und der Medienpädagogik.
Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Den Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit regelt das Jugendschutzgesetz. Es enthält Bestimmungen für
- Aufenthalte in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen
- Glücksspiel
- Alkoholische Getränke
- Rauchen in der Öffentlichkeit
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.