Datenschutzhinweise

Hier erfahren Sie, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie mit der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen in Kontakt treten.

Lesedauer:3 Minuten

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DS-GVO

Stand 19.05.2021

In den nachfolgenden Ausführungen nach Art. 13 DS-GVO erklären wir Ihnen, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie der Hessischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen durch Ihre Kontaktaufnahme personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitteilen.

Verantwortlichkeit

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen (nachfolgend: die Beauftragte) ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Unsere Kontaktdaten und Erreichbarkeiten sind:

Postanschrift:

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden
Funktionspostfach: LBB@hsm.hessen.de

Unser Umgang mit Ihren Daten

Die Beauftragte hat zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen beispielsweise Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und von Behindertenverbänden entgegenzunehmen und zu prüfen (§ 18 Abs. 2 und Nummer 2 Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz). Die von Ihnen zu Ihrer Person mitgeilten personenbezogenen Daten speichern wir daher zur Erfüllung der uns gesetzlich übertragenen Aufgaben (Vgl. § 18 Abs. 2 und Nummer 2 HessBGG).

Freiwilligkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Beauftragten etwa zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde oder Anfrage, erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen möchten, hat dies keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihrer Beschwerde oder Anfrage erschwert oder unmöglich macht.

Speicherdauer und Speicherfristen

Die im Rahmen von Anfragen und Beschwerden erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert. Falls die Beauftragte für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht zuständig sein sollte, wird Ihre Anfrage inklusive Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung an die zuständige Behörde abgegeben (Abgabe). Die erhobenen Daten und die Information über die Abgabe an die zuständige Behörde werden für ein Jahr gespeichert. Sämtliche Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in welchem die Bearbeitung der Beschwerde oder Anfrage abgeschlossen wird bzw. in dem die Anfrage oder Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde abgegeben wird. Sollten personenbezogene Daten für einen anderen Zweck erhoben oder gespeichert werden, orientieren wir uns zur Bestimmung des Zeitpunkts der Datenlöschung an den Aufbewahrungsfristen, die im Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (abrufbar über: https://justizministerium.hessen.de/service/buergerservice-hessenrecht) festgelegt sind.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person oder einer anderen Person mitteilen, nur durch die Beauftragte verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offenlegen. In Betracht kommen dabei insbesondere folgende Kategorien von Empfängern: öffentliche oder nicht öffentliche Stellen, sofern es sich hierbei um die datenverarbeitende Stelle (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter) handelt, auf die sich Ihre Anfrage bezieht oder gegen die sich Ihre Beschwerde richtet. Bitte teilen Sie uns insbesondere im Hinblick auf den zuletzt genannten Fall unmittelbar mit, falls Sie eine anonyme Sachbearbeitung (d. h. keine Weitergabe an eine öffentliche oder nicht öffentliche Stelle im Rahmen der Bearbeitung) wünschen.

Ihre Rechte

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Beauftragte bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist auch zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen bestellt. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten über das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Datenschutzbeauftragter, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden.

Schlagworte zum Thema