Kai Klose

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Projektförderung im Bereich der psychiatrischen Versorgung

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert ab dem 01. August 2021 die Entwicklung von Projekten, die Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Kontext vermeiden oder verringern. Zudem werden erstmals Projekte der psychiatriebezogenen Selbsthilfe mit Fördermitteln unterstützt. Ziel ist, psychiatrische Versorgungsstrukturen mit Ideen und Anregungen von Selbsthilfeinitiativen weiterzuentwickeln.

„Psychisch erkrankte Menschen können in schweren Krisen eine Gefahr für sich und andere darstellen. In solchen Phasen kann es erforderlich sein, zeitlich begrenzte Zwangsmaßnahmen anzuwenden, die für die Patientinnen und Patienten einschneidend sind. Deshalb ist es für das psychiatrische System besonders wichtig, dass Strategien und Möglichkeiten der Zwangsvermeidung entwickelt und dauerhaft ausgebaut werden. Das wollen wir mit der Förderung entsprechender Projekte erreichen“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Projektförderung für weniger Unterbringung und Zwangsmaßnahmen

Das Ziel, Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, soll unter anderem mit kooperativ ausgerichteten Projekten erfolgen, die das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit der Förderung unterstützen wird. Nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts ist geplant, dass die Ergebnisse in die Fläche getragen werden. Förderfähig wäre es etwa, Kooperationsnetzwerke zur Zwangsvermeidung aufzubauen, Dokumentationssysteme zu implementieren oder zwangsvermindernde Konzepte zu entwickeln und anzuwenden.

Unterstützung zur Selbsthilfe

Bei den Projekten der psychiatriebezogenen Selbsthilfe werden Maßnahmen und Projekte unterstützt, die die Situation psychisch erkrankter Menschen oder ihrer Angehörigen verbessert. Damit wird der Anspruch des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz umgesetzt, die Interessen der Personen mit psychischen Störungen und die ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt der Versorgung zu stellen. „Wir möchten die guten Ideen der Selbsthilfeinitiativen für eine moderne psychiatrische Versorgung, die die Menschenwürde achtet und auf Partizipation und Selbstbestimmung setzt gezielt fördern und damit weiterentwickeln“, sagt Minister Klose. Besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung von Experten aus Erfahrung.

Hessische Selbsthilfe-Initiativen aus dem Bereich der Psychiatrie, die als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, können die Förderung beantragen. Im Rahmen von Kooperationsprojekten können auch Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger einen Antrag auf Förderung stellen.

Sowohl für die Fördermittel bei der Zwangsvermeidung als auch bei den Fördermitteln für die Selbsthilfe können die Projekte eine Laufzeit bis zum 30.09.2023 haben. Pro Projekt stehen bis zu 20.000 EUR jährlich zur Verfügung. Die weiteren Bedingungen für eine Förderung können dem jeweiligen Förderaufruf entnommen werden.

Für Fragen und Projekteinreichungen: psychkhg@hsm.hessen.de

Hintergrund:

Zwangsmaßnahmen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Sie werden ohne oder gegen den Willen eines Menschen vollzogen. Darunter fallen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fixierungen und medizinisch-therapeutische Behandlung. Im Bereich der Psychiatrie werden sie auf richterliche Anordnung als letztes Mittel angewendet, wenn vorgeschaltete, mildere Möglichkeiten nicht gegriffen haben. Zwangsmaßnahmen können sowohl einrichtungs- als auch personenbezogen stattfinden, so dass die Vermeidung von Zwang multidimensional angegangen und auf die jeweiligen regionalen Bedingungen zugeschnitten werden muss.

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Alice Engel

Alice Engel

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Pressesprecherin

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