"Wir stehen für ein Hessen, das niemanden ausgrenzt; für ein Hessen, in dem jede und jeder seinen oder ihren Platz finden kann; für die gleichberechtigte Teilhabe aller an der Gesellschaft“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose heute in seiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen im hessischen Landtag.
Das Gesetz soll künftig eine Lücke schließen: Zwar wurde schon vor mehr als 70 Jahren ein Blindengeld eingeführt, das später in das Landesblindengeldgesetz mündete, das seit 2011 in Kraft ist. Doch nicht nur sehbehinderte Menschen müssen in ihrem Alltag erhebliche Hürden überwinden. Mindestens vergleichbarer Mehraufwand besteht für gehörlose und ganz besonders für taubblinde Menschen, für die bislang aber kein finanzieller Ausgleich geleistet wird.
Gleichberechtigte Teilhabe erleichtern
„Taubblindheit ist nicht bloß die Summe aus Gehörlosigkeit und Blindheit. Sie ist eine eigenständige Behinderung und sie sollte auch so behandelt werden. Damit taubblinden Menschen die gleichberechtigte Teilhabe erleichtert wird, müssen diese Mehraufwendungen ausgeglichen werden. Mit unserem Gesetzentwurf führen wir zum einen ein Gehörlosengeld ein, dessen Grundlage ein eigenes hessisches Landesgehörlosengeldgesetz sein wird. Zum anderen führen wir ein Taubblindengeld ein und erleichtern das gesamte Verfahren erheblich. Dafür ändern und verbessern wir auch das Landesblindengeldgesetz“, so Minister Klose weiter.
Die Einführung eines Gehörlosengelds ist seit vielen Jahren wichtiges Anliegen der Fachverbände und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen. „Mit der Einführung eines Gehörlosen- und eines Taubblindengelds gehören wir zu den bundesweiten Vorreitern. Mit einem Gehörlosengeld in Höhe von 150 Euro pro Monat und einem monatlichen Taubblindengeld in doppelter Höhe des Blindengelds – das sind rund 1.300 Euro im Monat – werden wir im Ländervergleich viel leisten.“