Eine Gruppe Frauen mit Migrationshintergrund sitzen an einem Tisch

Gemeinwesenarbeit

Gemeinden und Stadtteile mit ihren Strukturen und sozialen Beziehungen, wirken sich auf die Menschen aus. Lebensorte bieten Chancen, Ressourcen und Möglichkeiten oder führen zu Benachteiligungen.
Gemeinwesenarbeit verbessert die materiellen, immateriellen und infrastrukturellen Lebensbedingungen in benachteiligten Wohngebieten für die von sozialer Ausschließung betroffenen Bevölkerungsgruppen.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat im Rahmen des Hessischen Sozialbudgets sowie des Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts das Förderprogramm „Gemeinwesenarbeit“ 2015 ins Leben gerufen. Dieses hat das Ziel, die nachhaltige positive Entwicklung in Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen in Hessen zu unterstützen.

Die erste „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen“ trat zum 31. Dezember 2019 außer Kraft. Das Förderprogramm wurde evaluiert und im Ergebnis die zweite Richtlinie erarbeitet. Die neue „Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen wurde am 19. November 2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die Landesregierung greift mit der Förderung von Gemeinwesenarbeit den Unterstützungsbedarf in Stadtteilen und Quartieren auf, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben und Integrationsleistungen für das gesamte Gemeinwesen erbringen. Ziel der Förderung ist es, die positive Entwicklung dieser Quartiere und Gebiete mit passgenauen, innovativen, sozialintegrativen Maßnahmen zu unterstützen und zu stärken. Für das Jahr 2021 stehen hierfür 6,85 Mio. Euro (2022: 7,85 Mio. Euro) zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Um das Engagement in den geförderten Projekten zu unterstützen, fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Richtlinie darüber hinaus eine „Servicestelle Gemeinwesenarbeit“. Die Servicestelle steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch und Fortbildung zu inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung und ist bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. angesiedelt.

Die Förderrichtline, häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) sowie Antragsformulare finden Sie hier: https://www.gemeinwesenarbeit-hessen.de/downloads/Öffnet sich in einem neuen Fenster

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