Menschen geben sich die Hand

Aufbau und Betrieb eines Welcome- und Integrationszentrums Sozialwirtschaft

Im Haushaltsplan des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2027 werden für den Aufbau und den Betrieb eines Willkommens- und Integrationszentrums Sozialwirtschaft Hessen insgesamt bis zu 1,55 Millionen Euro zwecks Unterstützung der Fach- und Arbeitskräftesicherung in der Sozialwirtschaft in Hessen bereitgestellt.

Die Sicherung der Fach- und Arbeitskräftebasis ist für Hessen zentral, um das Land als lebenswerten Wirtschafts-, Technologie-, Innovations-, Arbeits-, Bildungs- und Lebensstandort zu sichern und auszubauen. Angesichts des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt sind Fach- und Arbeitskräftesicherung eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe von strategischer Bedeutung und allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.

Die Landesregierung hat die Fach- und Arbeitskräftesicherung zu einem Schwerpunkt ihrer Regierungsarbeit erklärt. Ziel ist es, möglichst viele Potenziale im In- und Ausland abzuschöpfen. Allein in Hessen fehlen bis 2030 ca. 240.000 Fachkräfte. Der größte Mangel wird für die Sozialberufe prognostiziert. Insgesamt fehlen über 19.000 pädagogische Fach- und Arbeitskräfte, insbesondere in Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege. Mit einem Rückgang der Nachfrage wird kurz- bis mittelfristig nicht gerechnet. Verschiedene Branchen und auch einzelne Arbeitgeber mit Personalbedarf haben Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden. Insbesondere in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe ist dies spürbar.

Stärkung der Fach- und Arbeitskräftesicherung

Der demografische Wandel trägt zu einer verstärkten Nachfrage nach Fachkräften bei, da Kinderbetreuung und pädagogische Strukturen ausgebaut werden, um so gezielt Familien bei der Vereinbarkeit von Alltag und Arbeit zu unterstützen und die Erwerbsquoten, insbesondere von Frauen, zu erhöhen. Die Beschäftigten in den Sozialberufen leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft. Sie entlasten Berufstätige von Sorgearbeit und unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In den Regionen Hessens besteht in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe hessenweit ein Fachkräftemangel. Gerade den Bereich der Sozialberufe gilt es daher, in den Blick zu nehmen. Eine funktionierende Sozialwirtschaft sorgt für ein besseres Rundlaufen aller Bereiche.

Neben der Hebung von Inlandspotentialen kann die Gewinnung von Talenten aus dem Ausland bei der Abmilderung des Fachkräftemangels helfen. Angesichts der großen Personalengpässe im Sozialbereich, der Komplexität der Fachkräfteeinwanderung in diesen reglementierten Berufen, der Dynamik und des Drucks bei Anwerbung, Anerkennung sowie betrieblicher, fachlicher und sozialer Integration internationaler Fachkräfte soll mit der Landesinitiative zur Stärkung der Fach- und Arbeitskräftesicherung in der Sozialwirtschaft beigetragen und speziell für diesen Engpassbereich eine Unterstützungsstruktur in Hessen geschaffen werden.

Zu diesem Zweck plant das Land Hessen den Aufbau und den Betrieb eines Willkommens- und Integrationszentrums Sozialwirtschaft Hessen (WISH Hessen). Mit dem Willkommens- und Integrationszentrum sollen unter anderem in ländlichen Räumen ebenso wie in urbanen Zentren an Standorten in Nord-, Süd- und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet Arbeitgeber der Sozialwirtschaft unterstützt und die Beschäftigten in diesem Bereich gestärkt werden. Die seitens des WISH Hessen entwickelten Angebote sollen je nach Bedarf gezielt vor Ort bei Arbeitgebern bzw. an den Standorten des WISH Hessen durchgeführt werden.

Die Tätigkeit des Willkommens- und Integrationszentrums soll darauf ausgerichtet sein, dass hessenweit internationale Arbeits-, Fach- und Führungskräfte mit Interesse an einer Tätigkeit in der Sozialwirtschaft in Hessen schnellstmöglich zu Fachkräften weiterentwickelt werden, damit diese in der Praxis eingesetzt werden können und die Belegschaften eine Entlastung erfahren. Des Weiteren soll das WISH Hessen die Integrations- und Teilhabechancen der internationalen Fachkräfte steigern und zu deren nachhaltigem Verbleib in Hessen beitragen.

Neben der landesweiten Unterstützung von Arbeitgebern, Belegschaften und internationalen Fachkräften in der Sozialwirtschaft Hessens umfassen die Aufgaben des Zentrums die Koordination von Angeboten und Nachfragen zu Qualifizierungsangeboten, Vorbereitungskursen und berufsbezogenem Spracherwerb sowie die Förderung der nachhaltigen Integration in Betrieb und Gesellschaft und die Bindung an Hessen.

Eine detailliertere Erläuterung der Aufgaben des Willkommens- und Integrationszentrums kann der Anlage 1 entnommen werden.

Ziel des Willkommens- und Integrationszentrums ist es, durch die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen Strukturen zu schaffen, um Arbeitgeber, Belegschaften und internationale Fachkräfte in der Sozialwirtschaft Hessens langfristig und nachhaltig zu unterstützen und zu stärken und dadurch den Fachkräftemangel abzumildern.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung auf Basis eines mit dem Antrag eingereichten Konzeptes für eine landesweite Umsetzung unter Berücksichtigung urbaner und ländlicher Räume einschließlich eines Finanzierungsplans.
Eigen- oder Drittmittel von mindestens 15 Prozent aller Gesamtausgaben sind zu erbringen.

Bei dem Aufbau und dem Betrieb des Willkommens- und Integrationszentrums Sozialwirtschaft Hessen sind die soziale und ökologische Verträglichkeit des Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Gender Mainstream) zu gewährleisten. Die Belange behinderter Menschen (UN-BKR) sollen berücksichtigt werden.

Förderfähig sind alle unmittelbar durch das Projekt entstehenden Personal- und Sachausgaben. Es kann eine Verwaltungskostenpauschale für die Personalausgaben im angemessenen Umfang beantragt werden.

Kinderbetreuung kann, wo erforderlich, grundsätzlich Bestandteil des geförderten Projektes sein. Ebenso ist der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, der digitalen Transformation, dem stetigen Wandel der Arbeitswelt sowie modernen, zeitgemäßen Formaten bei der Konzeptionierung und der Projektdurchführung Rechnung zu tragen. Alle eingereichten Projektkonzepte sollten daher auch Elemente des digitalen Lernens einbeziehen. Die Anschaffung von Endgeräten zum digitalen Lernen kann Bestandteil des einzureichenden Finanzierungsplans sein.

Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäftigten finanziell nicht besserstellen als vergleichbare Landesbedienstete (Besserstellungsverbot). Sachmittelausgaben dürfen 50 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Personal- und Sachkosten in Form von lediglich kalkulierten Kosten und Abschreibungen. Darunter fallen Personalund Sachausgaben, die auch anfallen würden, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt würde. Neueinstellungen, (zeitlich befristete) Stellenaufstockungen oder Abordnungen sind davon nicht betroffen.

Verpflegungs- und Reisekosten für die Kunden des Willkommens- und Integrationszentrums können nicht als zuwendungsfähig erklärt werden. Sie sind über zusätzliche Eigenmittel des Zuwendungsempfängers zu erbringen.Eine Förderung etwaiger wirtschaftlicher Bereiche des Trägers ist ausgeschlossen. Dies ist mittels Trennungsrechnung zu gewährleisten.

Als Zuwendungsempfänger kommen als Akteure der Arbeitswelt Hessen beispielweise kommunale Träger, Vereine, Institute, Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Träger ebenso wie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder Unternehmer im Sinne von Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Betracht, die

  • entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen,
  • im Rahmen des Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachten,
  • die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten und
  • über eine Trägerzulassung nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ verfügen.

Als Zuwendungsempfänger kommt grundsätzlich auch ein Träger- bzw. Kooperationsverbund unter der Federführung eines Trägers bzw. Partners in Frage. Eine Antragstellung durch Privatpersonen ist nicht möglich.

Die Projektlaufzeit kann den Zeitraum vom 1. Mai 2027 bis zum 31. Oktober 2030 umfassen. Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Als Projektbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines rechtlich bindenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, der in direktem Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt steht.
 

Der Antrag kann ab sofort digital an Fachkraeftesicherung@hsm.hessen.de zugeschickt werden. Unterlagen mit Unterschriften sind, idealerweise einzuscannen, und die vollständigen Antragsunterlagen sodann digital zu übersenden.

Der Antrag muss ein überzeugendes und aussagefähiges Konzept zum Aufbau und zum Betrieb des Willkommens- und Integrationszentrums (siehe Anlage 2) sowie einen Finanzierungsplan (siehe Anlage 3) enthalten. Der Finanzierungsplan einer Maßnahme hat alle Einnahmen und Ausgaben (auch Zuschüsse von Dritten), die zu der Maßnahme gehören, zu enthalten.

Die Antragsfrist endet am 31. September 2026 (Ausschlussfrist).

Neben den allgemeinen Angaben zur Maßnahme (Name, Träger inkl. Rechtsform, Ansprechperson, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon) sollen
die Ziele/ Einzelmaßnahmen (Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf, regionale 
Reichweite, Anliegen),

  • die Vernetzung / Kooperation (Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern, z.B. Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren Stellen),
  • die Kompetenz im Themenfeld (Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl und Qualifikation des Personals),
  • eine Einschätzung zur Nachhaltigkeit (Kontinuität im Engagement, Verstetigung der Maßnahme) und
  • eine Definition der mit der Maßnahme zu erreichenden Ergebnisse in einer Maßnahmenbeschreibung, die eine rechtsverbindliche Unterschrift der beantragenden Stelle enthält, dargestellt sein.

Zudem sind dem Antrag eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt ist, und eine Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (siehe Anlage 4) beizufügen.

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales wählt in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens nach Maßgabe des Haushalts aus den eingehenden Anträgen einen förderwürdigen Antrag aus. Bei der Auswahl werden nur fristgemäße und vollständige Anträge berücksichtigt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Förderung wird über das Regierungspräsidium Kassel (Bewilligungsbehörde) administriert.

Der Nachweis der Verwendung erfolgt durch jährliche Zwischennachweise und einen Gesamtverwendungsnachweis bestehend jeweils aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Näheres hierzu regelt der Zuwendungsbescheid.

Für die Bewilligung, die Auszahlung der Zuwendung, den Nachweis der Verwendung, die Prüfung des Verwendungsnachweises, gegebenenfalls die Rücknahme oder den Widerruf des Zuwendungsbescheides und die Verzinsung gelten die §§ 48 bis 49a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG), der § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und die Maßnahmenförderungsrichtlinie (MFR) in der jeweils geltenden Fassung.

Zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO zu erklären.
 

Ansprechpartner

für generelle Fragen zum Fördergegenstand und -verfahren

Herr Nils Schrankel

Stabsstelle Fachkräfte für Hessen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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