Asylsuchende oder auch länger in Deutschland lebende ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger kehren während oder nach dem Asylverfahren in ihre Herkunftsländer zurück. In Hessen erfolgt die Mehrzahl der freiwilligen Ausreisen durch Rückkehrförderprogramme. Diese Programme bieten neben der Übernahme der Beförderungskosten auch Starthilfen in der Heimat. Ziel ist die Steuerung einer geordneten einmaligen dauerhaften Ausreise.
Mehr zum Thema „Freiwillige Rückkehr“ finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster