Nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung werden die Menschen in der Regel auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt. Das Landesaufnahmegesetz regelt die Zuweisung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in die hessischen Kommunen. Diese erhalten als Ausgleich für die Versorgung und Unterbringung der zugewiesenen Personen eine Pauschale pro Person und Monat.
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