Das Land Hessen stellt umfangreiche Fördermittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verfügung, um den Schutz von und die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu stärken.
Gewalt gegen Frauen
Finanzielle Förderung
Ausgaben für entstandene Personal- und Sachkosten für Projekte sowie Maßnahmen und Hilfen, die sowohl bewusstseinsbildend und vorbeugend als auch zur Verbesserung der Unterstützung für Frauen und Kinder in besonderen Notlagen ausgerichtet sind.
Die Förderung (Zuwendung) wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung mit bis zu 50 % der entstandenen Personal- und Sachkosten gewährt.
Antragsberechtigt sind freie Träger (Vereine, gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH), Stiftungen, freie Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger) und Kommunen.
Der Antrag kann mit Formblatt bis zum 30.11. für das jeweilige Jahr beim Regierungspräsidium Gießen gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind vorab der zuständigen Kommune zur Kenntnis vorzulegen. Der Förderzeitraum kann bis zu drei Jahre betragen.