Gleichwertigkeit einer Ausbildung

Prüfung der Gleichwertigkeit, Gleichstellung oder Anerkennung einer Ausbildung im In- und Ausland im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.September 2018 (GVBI. S 590).
Stand: Juni 2022

Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss können einen Antrag auf Prüfungder Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf stellen.

a) Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses:

Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen
Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der reglementierten Berufe der Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen nach § 25b Abs. 1 HKJGB und der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe nach dem Sozialberufeanerkennungsgesetz werden im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch die Hochschule RheinMain bearbeitet.

Antragsbearbeitunq:

Hochschule RheinMain PQS – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Postfach 3251
65922 Wiesbaden
anerkennung_aeb@hs-rm.de
Tel.: 0611-9495-2523 /-22, /-27.

Ansprechpartner/-innen im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst:
Frau Horn-Andac
Tel.: (0611) 32-162600
E-Mail: Marqarete.Horn-Andac@hmwk.hessen.de
Internet: https://wissenschaft.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
https://wissenschaft.hessen.de/studium/auslaendischehochschulabschluesse/berufliche-anerkennung/reglementierte-berufeÖffnet sich in einem neuen Fenster

b) Fragen zu deutschen Hochschulabschlüssen im pädagogischen/sozialpädaqogischen Bereich und Ansprechpartner/-partnerin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst:

Herr Gädeke
Tel.: (0611) 32-162510
E-Mail: christoph.gaedeke@hmwk.hessen.de

Frau Blumers
Tel.: (0611) 32-162511
E-Mail: kerstin.blumers@hmwk.hessen.de

Anerkennung ausländischer Lehrerbildungsnachweise aus Ländern innerhalb undaußerhalb der Europäischen Union:

Isabel Spenner
Sachgebietsleiterin

Hessische Lehrkräfteakademie
Schubertstraße 60, Haus 15
35392 Gießen

Tel.: +49 641 2008-1590
Fax: +49 641 2008-1538
E-Mail: lsabel.Spenner@kultus.hessen.de

Benjamin Quell
Tel.: +49 641 2008-1591
E-Mail: Benjamin.Quell@kultus.hessen.de

Kristin Englert
Tel.: +49 641 2008-1592
E-Mail: Kristin.Englert@kultus.hessen.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Sachgebiets:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/internationalelehrerbildungsabschluesseÖffnet sich in einem neuen Fenster


Anerkennung außerhessischer Lehramtsprüfungen und Lehramtsprüfungen aus der ehemaligen DDR:

Isabel Spenner
Sachgebietsleiterin

Hessische Lehrkräfteakademie
Schubertstraße 60, Haus 15
35392 Gießen

Tel.: +49 641 2008-1590
Fax: +49 641 2008-1538
E-Mail: lsabel.Spenner@kultus.hessen.de
Internet: http://lehrkraefteakademie.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ein Anerkennungsverfahren internationaler Lehramtsabschlüsse kann nur dann eröffnet werden, wenn eine vollständige Lehrerausbildung im Ausbildungsland vorliegt.

Personen,

die eine sozialpädagogische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland
abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw.

die eine heilpädagogische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland
abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ bzw.

die eine heilerziehungspflegerische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
gleichstellen lassen wollen,

müssen ihre Unterlagen zur Überprüfung beim

Staatlichen Schulamt
für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 3682-2
Fax: 06151 3682-400
E-Mail: bildungsnachweise.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de

einreichen.

Internetseite des Staatlichen SchulamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster
Internetseite zur Anerkennung ausländischer BildungsnachweiseÖffnet sich in einem neuen Fenster
Internetseite zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise, Berufliche BewertungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Personen,

die eine erzieherische Ausbildung in der ehemaligen DDR abgeschlossen haben und eine Gleichstellung mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ anstreben, müssen ihre Unterlagen beim

Staatlichen Schulamt
für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 3682-2
Fax: 06151 3682-400
E-Mail:
bildungsnachweise.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de

einreichen.

Internetseite des Staatlichen SchulamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster
Internetseite zur Anerkennung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDRÖffnet sich in einem neuen Fenster

Personen,

die eine andere sozialpädagogische bzw. erzieherische oder heilpädagogische /heilerziehungspflegerische Ausbildung unterhalb eines Fachhochschulabschlusses in den alten Bundesländern erworben haben, gibt es kein Gleichstellungsverfahren und keine Feststellung einer Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen des beruflichen Bildungssystems.

Dies gilt auch für Gleichstellungen von anderen Ausbildungsabschlüssen zum Abschluss „Kinderpflegerin / Kinderpfleger“.

Sollten im Einzelfall dennoch Fragen dazu bestehen, wenden Sie sich bitte an das Hessische Kultusministerium, Abteilung III, Tel. (0611) 368-2405 (Frau Weidner).

Adressen der staatlichen Schulämter sind erhältlich unter:
https://schulaemter.hessen.de/standorteÖffnet sich in einem neuen Fenster