Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss können einen Antrag auf Prüfungder Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf stellen.
a) Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses:
Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen
Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der reglementierten Berufe der Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen nach § 25b Abs. 1 HKJGB und der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe nach dem Sozialberufeanerkennungsgesetz werden im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch die Hochschule RheinMain bearbeitet.
Antragsbearbeitunq:
Hochschule RheinMain PQS – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Postfach 3251
65922 Wiesbaden
anerkennung_aeb@hs-rm.de
Tel.: 0611-9495-2523 /-22, /-27.
Ansprechpartner/-innen im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst:
Frau Horn-Andac
Tel.: (0611) 32-162600
E-Mail:
Marqarete.Horn-Andac@hmwk.hessen.de
Internet:
https://wissenschaft.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
https://wissenschaft.hessen.de/studium/auslaendischehochschulabschluesse/berufliche-anerkennung/reglementierte-berufeÖffnet sich in einem neuen Fenster
b) Fragen zu deutschen Hochschulabschlüssen im pädagogischen/sozialpädaqogischen Bereich und Ansprechpartner/-partnerin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst:
Herr Gädeke
Tel.: (0611) 32-162510
E-Mail:
christoph.gaedeke@hmwk.hessen.de
Frau Blumers
Tel.: (0611) 32-162511
E-Mail:
kerstin.blumers@hmwk.hessen.de