Ombudschaft - was ist das?
OMBUD: ...ist aus dem skandinavischen abgeleitet und bedeutet "Auftrag/Vollmacht".
Ombudschaft ist eine besondere Form des Umgangs mit Konflikten und Beschwerden, wobei der junge Mensch und seine Familie befähigt werden sollen, seine/ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.
Ombudschaftliche Arbeit gleicht das vorhandene strukturelle Machtgefälle in der Jugendhilfe zwischen den Anspruchsberechtigten und den Fachkräften aus.
§ 9a SGB VIII
In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können.
Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden.
Das Konzept in Hessen
In Hessen gab es dazu einen einjährigen Prozess, um ein Konzept zur Umsetzung des Gesetzes zu überlegen. Dabei waren Träger der Jugendhilfe, Jugendämter, Ministerium sowie Careleaver, der Landesheimrat und die Landesschülervertretung gemeinsam im intensiven Austausch.