Miriam Zeleke, Sozialministerin Heike Hofmann und Thomas Domnick stehen nebeneinander und halten den Bescheid zur Förderung in der Hand.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Trägerverein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte e.V. erhält rund 350.000 Euro

Im Rahmen eines Besuchs der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Frankfurt am Main hat Sozialministerin Heike Hofmann einen Förderbescheid des Landes in Höhe von rund 350.000 Euro an den Trägerverein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte e.V. überreicht.

 Dabei teilte sie zudem mit, dass der Verein künftig die gesetzlichen Aufgaben zur ombudschaftlichen Beratung in der Jugendhilfe für das Bundesland Hessen nach § 9b SGB VIII wahrnimmt und das Angebot schrittweise fortentwickelt wird. Das Land übernimmt dem bundesgesetzlichen Auftrag entsprechend die vollständige Finanzierung.

„Ich freue mich, dass wir mit dem Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte e.V. einen in der Beratungsarbeit erfahrenen Partner gefunden haben“, sagte die Ministerin bei ihrem Besuch. Kinder, Jugendliche und deren Eltern erhielten mit der nun dauerhaft etablierten Ombudsstelle einen kompetenten und unabhängig beratenden Ansprechpartner, wenn sie in eine Konfliktsituation mit Trägern der Jugendhilfe geraten sollten. „Dadurch werden Beteiligungsrechte von jungen Menschen und Eltern in der Jugendhilfe maßgeblich gestärkt“, betonte Hofmann. „Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen über die Ombudsstelle eine für sie leicht zugängliche Beratungsmöglichkeit erhalten, die sie altersgerecht über ihre Rechte informiert und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt.“

Unparteiische und neutrale Begleitung für Kinder und Jugendliche

Auch der Landesheimrat als die gewählte Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, war in die Entwicklung des Konzepts der Beratungsstelle eingebunden. „Die Ombudsstelle ist eine unparteiische und neutrale Begleitung für Kinder und Jugendliche in Wohngruppen und sie stellt ganz konkret eine Stütze für das Leben dieser Personen dar. Hier sind Menschen tätig, die zuhören, wenn es kein anderer mehr tut“, teilten Vertreterinnen und Vertreter des Landesheimrats im Rahmen des Termins in Frankfurt mit.

Mit dem 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde in § 9a SGB VIII eine Regelung aufgenommen, wonach in den Ländern sicherzustellen ist, dass sich junge Menschen und ihre Familien im Falle von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung, Vermittlung und Klärung an eine Ombudsstelle wenden können. Die dem Bedarf entsprechend dafür zu errichtenden Stellen sollen demnach unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden arbeiten.

Beratung und bei Bedarf auch Begleitung

Von dieser gesetzlichen Neuregelung ausgehend hat das Ministerium in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren der Jugendhilfe in Hessen im Rahmen eines Workshop-Prozesses seit 2022 ein Umsetzungskonzept für Hessen entwickelt. Daran orientiert soll das bestehende Angebot der Ombudsstelle in den kommenden Jahren ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Der Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V. wurde seit 2012 von mehreren Trägerverbänden der Jugendhilfe und weiteren Akteuren gemeinsam ins Leben gerufen und betreibt seither bereits eine Beratungsstelle in Frankfurt. Die Ombudsstelle bietet die Möglichkeit der Beratung, aber bei Bedarf auch der Begleitung beispielsweise bei Gesprächen mit Jugendämtern oder freien Trägern der Jugendhilfe. Die Aufgaben werden von hauptamtlichen Beratungspersonen sowie von einem Netzwerk ehrenamtlicher Beraterinnen und Berater wahrgenommen. Das Land fördert das Angebot seit 2022, seit 2023 übernimmt es die Kosten vollständig. 

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