Landesförderung für Kindertageseinrichtungen
In Hessen werden deutlich über 4.000 Kindertageseinrichtungen betrieben und durch das Land gefördert. Die Förderung wickelt das Regierungspräsidium in Kassel als Bewilligungsbehörde ab.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen können die Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach § 32 HKJGB beim Regierungspräsidium in Kassel beantragen. Die Betriebskostenförderung besteht aus mehreren Pauschalen und erfolgt stichtagsbezogen zum Förderstichtag 1. März für jedes Kalenderjahr.
Folgende Pauschalen können beantragt werden:
- Grundpauschale(je nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder)
- Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG (Anzahl der betreuten Kinder)
- Qualitätspauschale(für Kinder in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten)
- Schwerpunkt-Kita-Pauschale (für Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Kindern, in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird oder aus einkommensschwächeren Familien)
- Pauschale zur Förderung von Kindern mit Behinderungfür jedes Kind, das die Maßnahmenpauschale nach oder analog der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz erhält
- Kleinkita-Pauschalefür Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifende Kindertageseinrichtungen, max. in der Größe einer Gruppe
Die Antragsformulare, den Zugang zur Online-Antragstellung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel Öffnet sich in einem neuen Fensterals zuständige Bewilligungsbehörde.
Links: