Zwei Kleinkinder sitzen am Tisch und spielen

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege hat neben den Kindertageseinrichtungen in Hessen eine lange Tradition für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Kindertagespflege weiterhin zu fördern und auszubauen, ist ein wichtiges Anliegen der Familienpolitik der Hessischen Landesregierung.

Ganz besonders die Eltern von Kindern unter drei Jahren schätzen die Kindertagespflege. Sie ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen Gruppe und mit einer festen Bezugsperson. Dort kann auf die besonderen Anliegen der Eltern und den Bedarf der einzelnen Kinder individuell reagiert werden. So werden beispielsweise die Betreuungszeiten zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern in einem Betreuungsvertrag vereinbart.

Bevor eine Kindertagespflegeperson Kinder aufnimmt, muss sie eine Qualifizierung absolvieren. Das Jugendamt überprüft die Eignung und erteilt die notwendige Erlaubnis. Das Gesetz regelt, dass bis zu 5 Kinder betreut werden dürfen. Das soll den Eltern die Sicherheit geben, dass sie ihr Kind in gute Hände geben.

Die Kindertagespflege ist ein Ort, an dem Kinder sich gut entwickeln und entfalten können. Der Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 JahrenÖffnet sich in einem neuen Fenster (BEP) nennt Bildungs- und Entwicklungsziele, die auch in der Kindertagespflege gut umgesetzt werden können. Die Kindertagespflege kann gute Voraussetzungen bieten, um Kinder in ihrer Entwicklung und im gesunden Aufwachsen zu begleiten und zu unterstützen.

Bei der finanziellen Förderung des Landes im Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege einbezogen.

Weitere Informationen

für Kindertagespflegepersonen, Fachberatungen und Eltern

Für die Kindertagespflege ist das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt zuständig. Bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson können sich die Eltern dorthin wenden.

Auch diejenigen, die sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren, können sich dort für eine Beratung und Bewerbung melden.

Das vom Land geförderte Hessische KindertagespflegebüroÖffnet sich in einem neuen Fenster hat vielfältige Informationen für Eltern, Kindertagespflegepersonen und Fachdienste auf seiner Internetseite bereitgestellt.

Dort finden sich unter anderem Informationen zum Angebot und der Qualität der Kindertagespflege, zur Eingewöhnung (in mehreren Sprachen) und zum Datenschutz in der Kindertagespflege.

Der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster (BEP) beschreibt Visionen und pädagogische Grundlagen für alle Orte, an denen Kindern leben, lernen und aufwachsen.

Kontinuierliche Fortbildung ist auch in der Kindertagespflege ein wichtiges Qualitätsmerkmal, um das eigene Angebot und Arbeiten zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Davon profitieren die Kinder, die Eltern und die Kindertagespflegeperson. In Hessen können Kindertagespflegepersonen dazu aus einem großen Angebot wählen. Fortbildungen zum BEP stehen kostenfrei zur Verfügung. Die Teilnahme daran wird finanziell attraktiv gefördert.

Für die Eltern gibt es ebenfalls ein kostenfreies Fortbildungsmodul mit dem Titel Bildungsort FamilieÖffnet sich in einem neuen Fenster, das über den BEP informiert und die Möglichkeit bietet, mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen.

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Seite bietet Hinweise, Checklisten und Unterlagen, für alle, die mit Kindertagespflege zu tun haben.

Der Bundesverband für KindertagespflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster hält umfassende Informationen zum Betreuungsangebot Kindertagespflege bereit.

Das vom Land geförderte Hessische KindertagespflegebüroÖffnet sich in einem neuen Fenster informiert und berät zu rechtlichen und steuerlichen Fragen in der Kindertagespflege:

  • Rund um steuerrechtliche ThemenÖffnet sich in einem neuen Fenster in der Kindertagespflege werden umfassende Informationen und Veranstaltungen angeboten. Für Fragen und bei Problemen im steuerrechtlichen Bereich der Kindertagespflege steht ein kostenfreier Steuerrechtsberatungsservice zur Verfügung. Der Service richtet sich an alle in Hessen in der Kindertagespflege Aktiven und mit der Kindertagespflege Befassten.
  • Rund um rechtliche ThemenÖffnet sich in einem neuen Fenster in der Kindertagespflege werden umfassende Informationen und Veranstaltungen angeboten. Für Fragen und bei Problemen im rechtlichen Bereich der Kindertagespflege steht ein kostenfreier Rechtsberatungsservice zur Verfügung. Der Service richtet sich an alle in Hessen in der Kindertagespflege Aktiven und mit der Kindertagespflege Befassten.

  • In Hessen ist die Unfallkasse HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster zuständig für den Unfallversicherungsschutz in der Kindertagespflege und für die Leistungen, wenn ein Unfall passiert. Die Internetseite informiert über den Unfall- und Versicherungsschutz in der Kindertagespflege. Sie enthält wichtige Merkblätter, Broschüren und Hinweise.

  • Zur steuerlichen Behandlung von Tagespflegepersonen informiert das Hessische Ministerium der Finanzen.Öffnet sich in einem neuen Fenster Dort werden für die Kindertagespflege die wichtigsten steuerlichen Rahmenbedingungen erläutert und die am häufigsten gestellten Fragen übersichtlich und umfassend beantwortet.

Das Land Hessen fördert die Kindertagespflege auf mehreren Wegen:

Für Kindertagespflegepersonen gibt es eine umfassende Förderung für die betreuten Kinder und eine zusätzliche Förderung für absolvierte Fortbildungen zum Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Fachdienste für die Kindertagespflege können für ihre Aktivitäten und Angebote finanzielle Leistungen erhalten.

Das Hessische KinderTagespflegeBüro wird ebenfalls durch das Land Hessen gefördert.

Zuständig für die Förderungen des Landes im Bereich der Kindertagespflege ist das Regierungspräsidium KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dort finden sich die Erläuterungen zu den einzelnen Landesförderungen, eine Übersicht der Förderverfahren und Förderpauschalen und alle weiteren notwendigen Informationen.

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