Die Kindertagespflege hat neben den Kindertageseinrichtungen in Hessen eine lange Tradition für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Kindertagespflege weiterhin zu fördern und auszubauen, ist ein wichtiges Anliegen der Familienpolitik der Hessischen Landesregierung.
Ganz besonders die Eltern von Kindern unter drei Jahren schätzen die Kindertagespflege. Sie ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen Gruppe und mit einer festen Bezugsperson. Dort kann auf die besonderen Anliegen der Eltern und den Bedarf der einzelnen Kinder individuell reagiert werden. So werden beispielsweise die Betreuungszeiten zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern in einem Betreuungsvertrag vereinbart.
Bevor eine Kindertagespflegeperson Kinder aufnimmt, muss sie eine Qualifizierung absolvieren. Das Jugendamt überprüft die Eignung und erteilt die notwendige Erlaubnis. Das Gesetz regelt, dass bis zu 5 Kinder betreut werden dürfen. Das soll den Eltern die Sicherheit geben, dass sie ihr Kind in gute Hände geben.
Die Kindertagespflege ist ein Ort, an dem Kinder sich gut entwickeln und entfalten können. Der Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 JahrenÖffnet sich in einem neuen Fenster (BEP) nennt Bildungs- und Entwicklungsziele, die auch in der Kindertagespflege gut umgesetzt werden können. Die Kindertagespflege kann gute Voraussetzungen bieten, um Kinder in ihrer Entwicklung und im gesunden Aufwachsen zu begleiten und zu unterstützen.
Bei der finanziellen Förderung des Landes im Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege einbezogen.