Barrierefreiheit: Voraussetzung für persönliche Mobilität
Menschen mit Behinderungen haben nach Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf persönliche Mobilität bei größtmöglicher Unabhängigkeit.
Viele Menschen können nur dann unabhängig mobil sein, wenn Barrierefreiheit herrscht. Das heißt, wenn sie die bauliche, digitale und informationelle Infrastruktur ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffinden und nutzen können.
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) fordern deshalb, dass Barrierefreiheit zum Qualitätsmerkmal bei allen Maßnahmen im deutschen Verkehrssektor wird. Dies ist ausdrücklich auch mit Blick auf den voranschreitenden demografischen Wandel geboten.
Nah- und Fernverkehr: konsequent barrierefrei
Jedem Menschen muss es möglich sein, umweltfreundlich und barrierefrei von A nach B zu gelangen. Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind die Eisenbahnen verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Dem Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG kommt dabei besondere Verantwortung zu. Die KBB fordert daher:
- dass die Verkehrsministerkonferenz sich für die gezielte Berücksichtigung von Barrierefreiheit im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität einsetzt. Hierfür sind insbesondere zweckgebundene Investitionen in den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen, Fahrzeugen und Informationssystemen vorzusehen.
- dass die Verkehrsministerkonferenz sich dafür einsetzt, dass Vorgaben der Barrierefreiheit bei Ausschreibungsverfahren nicht aufgeweicht werden.
- die verbindliche und frühzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände in allen relevanten Planungs-, Entscheidungs- und Vergabeverfahren, insbesondere auch bei der Vergabe von Verkehrs- und Fahrdienstleistungen an private Unternehmen.
- die dauerhafte Bereitstellung analoger Zugänge zu Fahrkarten.
- ein bundesweit abgestimmtes Konzept, um den niveaugleichen und somit selbstständigen Ein- und Ausstieg auch Menschen mit Mobilitätsbehinderungen zu ermöglichen.
- die Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit von Aufzügen und sonstiger Infrastruktur im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn. Sowie verbindlich barrierefreie Alternativen für Ausfälle und beim Aufzugtausch.
- bundesweit regionale Ansprechpersonen bei der Deutschen Bahn für alle Fragen der barrierefreien Mobilität.
Regulierungsabbau: Parkerleichterungen reformieren
Menschen mit Mobilitätsbehinderungen sind erheblich in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Für sie hat der Gesetzgeber Parkerleichterungen geschaffen. Betroffene Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen blauen Parkausweis, der u.a. das Halten auf Behindertenparkplätzen gestattet. Daneben stehen ihnen Parkerleichterungen nach der VwV zu § 46 StVO zu. Neben dem vorgenannten Personenkreis gibt es Menschen mit Funktionsstörungen, die nur nach der VwV zu § 46 StVO Parkerleichterungen (orangener Parkausweis) beanspruchen können. Wenn die medizinischen Voraussetzungen irreversibel sind und der Schwerbehindertenausweis nicht befristet ist, sollen Parkausweise zukünftig für maximal 10 Jahre ausgestellt werden dürfen und nicht für maximal 5 Jahre, wie dies aktuell der Fall ist. Dies unterstützt die Betroffenen und entlastet die Verwaltung.
Im Zuge der Einführung des europäischen Parkausweises fordert die KBB außerdem die Erweiterung der Parkerlaubnis für Behindertenparkplätze auf die Nutzergruppe des orangenen Parkausweises.
Zudem müssen Menschen, bei denen die Geh- und Stehfähigkeit temporär vergleichbar stark eingeschränkt ist, aber keine Schwerbehinderung vorliegt, ebenfalls temporär Parkerleichterungen erhalten – einschließlich des Rechts einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.
E-Mobilität: zukunftssicher barrierefrei denken
Eine barrierefreie Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Mobilitätswende teilhaben können. Die hierfür notwendigen fachlichen, rechtlichen und planerischen Grundlagen liegen bereits vor. Sie werden in der Praxis jedoch bislang unzureichend umgesetzt. Daher fordert die KBB:
- die verbindliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Planung, Vergabe, dem Bau und dem Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
- die verpflichtende Anwendung der vom Bund bereitgestellten Musterausschreibungen für Ladeinfrastruktur und die flächendeckende Anwendung des Leitfadens „Einfach laden ohne Hindernisse“.
- die konsequente Umsetzung der Ziele des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, insbesondere der Stärkung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
Autonomes Fahren: Chancen für Menschen mit Behinderungen gestalten
Autonomes Fahren ist ein Zukunftsthema. Autonome Fahrzeuge eröffnen neue Möglichkeiten, Mobilität flexibler, effizienter und inklusiver zu gestalten. Sie bieten erhebliche Chancen für Menschen mit Behinderungen. Diese Systeme können neue Formen selbstständiger Mobilität ermöglichen, insbesondere für Menschen ohne Führerschein und/oder mit Mobilitätseinschränkungen. Die KBB sieht insbesondere in folgenden Handlungsfeldern Regulierungsbedarf:
- Entwicklung bundeseinheitlicher Standards für barrierefreie autonome Fahrzeuge und digitale Nutzerführung.
- Abstimmung langfristiger Finanzierungs- und Fördermodelle, um die flächendeckende Einführung barrierefreier autonomer Mobilitätsangebote zu ermöglichen.
- Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu Haftung, Aufsicht und Betrieb autonomer Fahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen.
- Aufrechterhaltung bzw. Bereitstellung von nicht-digitalen Buchungs- und Informationswegen für Menschen ohne Zugang zu digitalen Angeboten.
Expertise sichern: verstetigter Austausch zwischen KBB und VMK
Der Verkehrssektor ist ständiger Modernisierung und Veränderung unterworfen. Gleichzeitig hat er großes Potenzial, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das gelingt nur, wenn die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen konsequent, nachhaltig und regelhaft mitgedacht werden. Dies gilt umso mehr, da es sich bei den Menschen mit Behinderungen um eine sehr heterogene Gruppe handelt und die Bedarfe komplex sind.
Die gemeinsame Befassung von KBB und VMK mit den Fachthemen der Verkehrsminister-Konferenzen bietet die große Chance, Belange der Menschen mit Behinderungen mitzudenken. Die KBB kann mit ihrer fachlichen Expertise einen wichtigen Beitrag leisten, der Vielfalt der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die KBB hält deshalb eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit der VMK für wichtig und bietet dazu einen regelmäßigen Austausch an.
Lindau am Bodensee, 25. März 2026