Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Hessen weiter geschrumpft

Die Entgeltlücke zwischen den Einkommen von Männern und Frauen in Hessen schrumpft: Von 2023 auf 2024 hat sich die sogenannte Gender Pay Gap von 8 auf 6,9 Prozent verkleinert. Das geht aus den Daten des teilaktualisierten Hessischen Lohnatlas hervor, die anlässlich des Equal Pay Days 2026 am Freitag offiziell vorgestellt werden.

„Dass die Lohnlücke sich weiter verkleinert hat, ist bemerkenswert und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zumal einer der Gründe dafür ist, dass immer mehr Frauen in Führungspositionen aufrücken. Im Sinne der Geschlechter sowie der Entgeltgerechtigkeit sind das äußerst erfreuliche Entwicklungen, auf denen wir uns aber nicht ausruhen werden“, sagte Frauenministerin Heike Hofmann am Mittwoch mit Blick auf die neuen Zahlen.

Bruttomonatsentgelte von jungen Frauen gleichgezogen

Die Daten des Hessischen Lohnatlas belegen bei Fachkräften, dass junge Frauen bis zum Lebensalter von 35 Jahren seit 2021 mit gleichaltrigen Männern hinsichtlich ihrer Bruttomonatsentgelte gleichgezogen sind. Bis dahin waren sie trotz vergleichbarer Qualifikation in den ersten Berufsjahren finanziell schlechter gestellt. Seit 2022 werden die Entgeltlücken nun auch auf Stellen mit Expertenfunktion deutlich kleiner, nachdem zu Beginn der Messungen im Jahr 2012 auf diesem Stellenniveau kaum Bewegung in Richtung einer Verringerung zu beobachten war. Allerdings zeigt die Erhebung auch, dass Entgeltlücken im Bereich der Führungspositionen mit 18,5 Prozent weiter beträchtlich sind.

„Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Lohnlücke auch in diesem Bereich deutlich kleiner wird und dass Frauen ihre akademischen Qualifikationen genauso gut wie Männer in angemessene Bezahlung ummünzen können“, so Ministerin Hofmann weiter. Das könnte etwa durch Maßnahmen wie Führen in Teilzeit gelingen, denn der Hessische Lohnatlas zeigt, dass Männer schneller beruflich aufsteigen – hauptsächlich offenbar aus dem Grund, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter vorwiegend Frauensache ist.

Trotz Teilzeit gleiche Aufstiegsmöglichkeiten

„Wir wollen, dass Frauen, die wegen familiärer Verpflichtungen in Teilzeit tätig sind, über die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten verfügen. Und wir müssen Strukturen schaffen, die es Frauen ermöglichen, in dem Umfang zu arbeiten, den sie sich wünschen. Dafür bleibt für uns als Landesregierung der Ausbau der Kinderbetreuung ein ganz zentraler Ansatz, den wir intensiv verfolgen“, sagte die Ministerin: „Die Stellschrauben, an denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch im Sinne ihrer Attraktivität für Arbeitnehmerinnen drehen können, sind etwa Führen in Teilzeit, Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, betriebliche Kinderbetreuung oder Mentoringprogramme. Letztlich ist Entgeltgerechtigkeit weit mehr als Gleichberechtigung – es ist eine Wirtschaftsfrage, ein Attraktivitätsplus und ein Instrument, um Personalmangel abzumildern.“           

Dafür müssten noch mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu bereit sein, Arbeitsabläufe anders zu organisieren. „Dies kann funktionieren mit einer modernen Betriebskultur, in der unterschiedliche Berufsbiografien als bereichernd und selbstverständlich angesehen werden“, sagte die Leiterin des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Dr. Christa Larsen. Auch die Vorbildfunktion sei dabei nicht zu unterschätzen: Frauen in Führungspositionen machten es anderen Frauen leichter, den Aufstieg zu wagen.

Auf der Webseite www.hessischer-lohnatlas.deÖffnet sich in einem neuen Fenster können alle Daten der -vorgenommenen Teilaktualisierung eingesehen werden.

Hintergrund: Hessischer Lohnatlas

Der Hessische Lohnatlas wird durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales erstellt. Die Daten dienen insbesondere dazu, Betriebe und öffentliche Arbeitgeber für die Entgeltlage von Frauen zu sensibilisieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Zur Berechnung werden die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen und Männern im Dezember eines Jahres miteinander verglichen. Die ermittelte Differenz bildet die Lohnlücke. Dafür werden ausschließlich Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter herangezogen, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige oder ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind nicht berücksichtigt. Zudem werden ausschließlich in Vollzeit tätige Frauen und Männer bei der Berechnung berücksichtigt, um Unschärfen unterschiedlicher Teilzeitstundenumfänge zu vermeiden. 

 

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Matthias Schmidt

Matthias Schmidt

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