Arbeits- und Sozialministerin Heike Hofmann betonte dabei in ihrer Eröffnungsrede, dass das Gesetz in den vergangenen 50 Jahren ein wesentlicher Baustein, wenn nicht sogar der Grundstein für lebenslanges Lernen hessischer Beschäftigter gewesen sei – und dies auch in Zukunft weiter sein werde. Hierbei betonte sie, dass sich die Hessische Landesregierung klar zum Bildungsurlaubsanspruch bekenne und das Hessische Bildungsurlaubsgesetz aus der Weiterbildungslandschaft nicht mehr wegzudenken sei.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung hatten die anwesenden Trägerinnen und Träger, die Vertretungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie das für das Bildungsurlaubsgesetz zuständige Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Gelegenheit, sich über aktuelle und zukünftige Herausforderungen auszutauschen.
„Festzuhalten bleibt, dass wir gemeinsam auch in Zukunft verdeutlichen müssen, dass der Bildungsurlaub für alle Seiten – für Beschäftigte, Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – darüber hinaus aber gesamtgesellschaftlich rundherum attraktiv und von Bedeutung ist“, so Ministerin Hofmann.
Hintergrund
Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub – kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) – geregelt. Das erste hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub trat zum 1. Januar 1975 in Kraft, das aktuell gültige Gesetz zum 1. Januar 2024. Nach dem Gesetz steht jedem hessischen Beschäftigten pro Jahr ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zur Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen zu. Anerkannte Veranstaltungen können Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts sein.
Im Jahr 2023 haben knapp 19.000 hessische Beschäftigte an einer von mehr als 3.400 nach dem Gesetz anerkannten Veranstaltung teilgenommen.