Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Barrierefreie Umgestaltung der Grillhütte im Ortsteil Warzenbach

Sozialstaatssekretärin Manuela Strube hat der Stadt Wetter am Freitag einen Bescheid über rund 105.000 Euro für die barrierefreie Umgestaltung der Grillhütte im Ortsteil Warzenbach übergeben. Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab, deren Kosten sich auf insgesamt rund 118.000 Euro belaufen. Bürgermeister Sven Schmidt nahm den Förderbescheid für die Kommune im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Rahmen der Eröffnungsfeier der umgestalteten Grillhütte entgegen.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade Orte wie dieser, die zum Feiern und fröhlichen Beisammensein einladen, für alle möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Staatssekretärin Strube.

Die Grillhütte in Warzenbach ist ein zentraler Veranstaltungsort, der für Vereins- und Familienfeiern genutzt wird. Da es in den umliegenden Stadtteilen kaum vergleichbare Orte gibt, wird die Hütte auch von Bewohnerinnen und Bewohnern der Nachbarkommunen stark nachgefragt und häufig genutzt. Durch den geförderten Umbau konnte sie nun mit einem barrierefreien WC, einem barrierefreien Küchenraum, einer breiteren Eingangstür zum Hauptraum sowie mit behindertengerechten Parkflächen ausgestattet werden. 

„Die Förderung ist für uns ein starkes Signal und eine wichtige Unterstützung gerade in den freiwilligen Leistungen einer Kommune. Mit dem barrierefreien Umbau der Grillhütte in Warzenbach schaffen wir einen Ort, an dem wirklich alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – gemeinsam feiern und zusammenkommen können. Gerade solche Begegnungsorte sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer schönen Stadt und seinen Stadtteilen von großer Bedeutung. Mein Dank gilt dem Land Hessen für die verlässliche Förderung sowie allen Beteiligten vor Ort, die dieses Projekt möglich gemacht haben“, sagte Bürgermeister Schmidt.

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob kommunale Gemeinschaftseinrichtungen, inklusive Spielplätze oder Verwaltungsgebäude – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube abschließend.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

 

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Matthias Schmidt

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