Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat heute in Berlin ihre Handlungsempfehlungen an Bundesfamilienministerin Karin Prien übergeben. Jugend- und Sozialministerin Heike Hofmann und die Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sehen mit den Ergebnissen der Kommission den Ansatz bestätigt, den Hessen im Jahr seines Vorsitzes der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) zu seiner Leitlinie gemacht hat: Schutz, Förderung und Beteiligung gehören untrennbar zusammen.
„Der Bericht zeigt, dass der Kinder- und Jugendschutz nicht auf Verbote verkürzt werden kann, sondern ein abgestimmtes Paket aus der Förderung von Kompetenzen und Regulierungen darstellt – und zwar entlang der Entwicklungsschritte von Kindern und Jugendlichen. Hier begrüße ich auch das von den Expertinnen und Experten angeführte verantwortungsbasierte Modell, das verdeutlicht, dass wir mit Blick auf die digitale Welt und den Umgang damit auch Anbieter und Strukturen klar in den Blick nehmen müssen", erklärte Hofmann. „Damit liegt die Kommission auf einer Linie mit unserem Leitantrag, den wir als Vorsitzland in die JFMK eingebracht haben. Dass wir in Hessen dazu bereit sind, unsere Verantwortung wahrzunehmen, haben wir mit unserer Schwerpunktsetzung bereits gezeigt“, fügte die Ministerin hinzu.
„Digitales Risiko zu lange den Familien überlassen“
Auch die Landesbeauftragte Zeleke, würdigte die Positionierung des Expertenberichts bei der Frage der Verantwortung: „Hier liegt der eigentliche Fortschritt. Das digitale Risiko wurde zu lange nach unten gereicht und den Familien überlassen. Die Kommission nimmt nun auch diejenigen in die Pflicht, deren Gestaltung von Plattformen und digitalen Angeboten die Risiken erst erzeugt. Dann kann Schutz auch ganz unabhängig davon wirken, wie belastet und belastbar eine Familie gerade ist", so Zeleke. „Das entspricht genau dem Grundgedanken, den wir in Hessen formuliert haben: geschützte Teilhabe – Schutz durch Teilhabe. Denn Schutz und Teilhabe sind keine Gegensätze. Teilhabe ist die Form, in der Schutz für junge Menschen überhaupt wirksam wird", fügte die Beauftragte hinzu.
Der Wert eines solchen Berichts bemesse sich allerdings nicht an seiner fachlichen Qualität, sondern daran, was daraus folge, betonten Hofmann und Zeleke. „Kinderrechte scheitern selten an fehlenden Empfehlungen. Sie scheitern oft an den Nahtstellen, an den Übergängen der Verantwortungsbereiche von Bund, Ländern und Kommunen", fügte Zeleke hinzu. „Diese 56 Empfehlungen dürfen nicht zur Kenntnis genommen und abgelegt werden. Sie gehören gelesen, in klare Zuständigkeiten übersetzt, mit Ressourcen hinterlegt und umgesetzt. Damit zeigt Politik, ob und wenn ja, wie ernst es ihr mit den Rechten junger Menschen ist." Hessen werde den Bericht nun auch aktiv in die Länderberatungen der JFMK tragen, so die Beauftragte.
Beteiligung als unabdingbare Voraussetzung und hessischer Weg
Sie verwies dabei auch auf den Prozess der konferenzbegleitenden Jugendbeteiligung, den Hessen in seinem Vorsitzjahr gestartet hat. „Wir zeigen damit, dass verbindliche Beteiligung nicht nur schmückendes Beiwerk ist, sondern funktioniert. Die 35 Jugendlichen, die unseren Leitantrag eigenständig kommentiert haben, haben uns genau das gespiegelt: Die Verantwortung für Medienkompetenz liegt nicht bei ihnen alleine“, so Zeleke weiter. Ministerin Hofmann verwies zudem darauf, dass auch die JFMK zurzeit ein Papier zu den Anforderungen an eine Novellierung des Jugendmedienschutzes erarbeite. Auch hier seien junge Menschen an der Erarbeitung beteiligt gewesen.
Abschließend würdigten Ministerin und Beauftragte das Vorgehen der Kommission als beispielgebend: „Dass eine unabhängige und interdisziplinäre Kommission den Status Quo analysiert, Kinder und Jugendliche einbezieht und all das in konkrete Empfehlungen übersetzt, aus denen die Politik anschließend Handeln ableitet – so sollte idealtypisch in Bereichen gearbeitet werden, die das Aufwachsen junger Menschen betreffen", sagte Hofmann. „Es wäre wünschenswert, dass auch andere Themen so behandelt werden: sorgfältige Analyse, Beteiligung Betroffener, verbindliches Handeln. Hessen ist bereit, dabei mitzuwirken", fügte Zeleke hinzu.