„Die AVB steht allen Schutzsuchenden und Asylantragstellenden am Standort offen. Dabei wird in Einzelgesprächen die individuelle Situation der Menschen berücksichtigt. So können wir sicherstellen, dass die Antragstellenden über Sinn und Ablauf des Asylverfahrens informiert sind und unabhängig beraten werden“, sagte Ministerin Hofmann. Der Bescheid beläuft sich für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2024 auf rund 51.000 Euro zur Finanzierung einer Stelle in der Sozialarbeit und anteilig der einer Verwaltungskraft.
In der Vergangenheit förderte die Landesregierung bereits von 2021 bis 2023 unabhängige Rechtsberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Seitdem beteiligt sich Hessen infolge einer Gesetzesänderung mit einer Ko-Finanzierung an der in Regie des Bundes durchgeführten Asylverfahrensberatung. Da durch die kurzfristige Reaktivierung des Erstaufnahmestandorts in der Starkenburgkaserne keine Finanzierung über das Bundesprogramm beantragt werden konnte, übernimmt das Land Hessen die Förderung für 2024.
„Asylverfahrensberatung stärkt Rechtsstaatlichkeit, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens. Ich danke dem DRK und den Beschäftigten für ihren wichtigen Beitrag zum Gelingen fairer und transparenter Verfahren“, sagte Hofmann.