Sechs Personen posieren lächelnd in einem Raum vor Bannern der „blistaCampus Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung“, während zwei Personen in der Mitte gemeinsam ein Dokument halten.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Die Deutsche Blindenstudienanstalt erhält rund 280.000 Euro

Sozialministerin Heike Hofmann hat am Montag in Frankfurt einen Förderbescheid über rund 280.000 Euro für den Betrieb der Hessischen Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit an die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) übergeben. „Mit der 2023 geschaffenen Beratungsstelle stellen wir die bedarfsgerechte Versorgung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen in Hessen sicher und tragen dazu bei, dass ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich verbessert wird. Mit der blista haben wir dabei einen tollen Partner an unserer Seite, dessen Expertise und Netzwerke über viele Jahre gewachsen und weit über die Grenzen Hessens hinaus anerkannt sind“, sagte Ministerin Hofmann bei der Übergabe.

Angebot für Betroffene und Angehörige

Patrick Temmesfeld, Vorstandsvorsitzender der blista, sagte, dass hier zwei starke Player im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zusammengekommen seien und die Partnerschaft Früchte trage: „Das Team der Beratungsstelle engagiert sich hessenweit dafür, Gemeinden, soziale Einrichtungen und Initiativen sowie Arbeitgeber über die Bedarfe von Menschen mit Hörsehbehinderungen aufzuklären und bietet dafür Vorträge und Austauschgespräche an – online und in Präsenz. Auch auf Messen und Festen erreichen sie viele hessischen Bürger mit ihren Angeboten“, so Temmesfeld. Mehr als 50 Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung, 60 Fachkräfte und 30 Angehörige würden zum Teil langfristig dabei unterstützt, gesellschaftliche und berufliche Teilhabe umzusetzen. In Summe seien mehr als 240 Beratungen mit Betroffenen, Angehörigen und Multiplikatoren durchgeführt worden und man darüber hinaus die Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Netzwerken nachhaltig ausgebaut. „Dass das Hessische Sozialministerium 2023 diesen Bedarf gesehen und die blista darüber hinaus erfolgreich mit der Weiterführung und dem Ausbau des Beratungsangebots beauftragt hat, ist bemerkenswert. Vielen Dank dafür – auch im Namen aller hier unterstützten Menschen“, so der blista-Vorsitzende weiter.

Die Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit richtet sich an Betroffene und deren Angehörige. Speziell geschultes Personal führt die Beratungen mit taubblindenspezifischen Kommunikationstechniken durch – nicht nur in den Räumlichkeiten selbst, sondern auch hessenweit mobil aufsuchend. Zudem bestehen Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, Telefon, Messenger oder in Form von Videokonferenzen.

Beratung im Zeichen von Empowerment und Selbstbestimmung

Die Beratung steht im Zeichen von Empowerment und Selbstbestimmung und dreht sich um ganz unterschiedliche Themen – etwa um neue Kommunikationsformen oder Rehabilitationsmöglichkeiten, berufliche Perspektiven, Weiterbildungsmöglichkeiten oder den Übergang von der Schule in den Beruf sowie die Vermittlung von Selbsthilfegruppen oder Kontakt zu anderen Betroffenen.

Träger ist mit der blista ein bundesweites Kompetenz-, Bildungs- und Hilfsmittelzentrum für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung, das 1916 in Marburg gegründet wurde und auch international zu den umfassendsten Einrichtungen für blinde oder sehbehinderte Menschen zählt. „Die blista ist renommiert und fachlich sowie strukturell herausragend aufgestellt. Mit der Beratungsstelle geht Hessen durchaus als Vorbild voran, sie ist bundesweit eine von wenigen Stellen für diesen Personenkreis – und wir arbeiten gemeinsam daran, das Angebot weiter zu etablieren und zu verstetigen“, so Ministerin Hofmann.

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Matthias Schmidt

Matthias Schmidt

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