Unerwünschte Anrufe und Nachrichten, die Veröffentlichung intimer Fotos und sogenannter Deepfakes oder die Ortung und Überwachung mit Tracking-Apps: Digitale Gewalt tritt in ganz unterschiedlichen Formen auf. Gerade die Zahl der weiblichen Opfer steigt seit Jahren kontinuierlich an. Doch wie verhält man sich als Betroffene in einer solchen Situation? Was können Opfer tun?
Genau hier setzt das Projekt „Beratung und Hilfestellung bei digitaler Gewalt gegen Frauen“ an, das das Sozialministerium in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Digitales und Innovation umsetzt. Projektträger ist das Frauen-Softwarehaus e.V. in Frankfurt am Main, das Schulungen für in der Beratungsarbeit tätige Beschäftigte der hessischen Schutz- und Beratungseinrichtungen für Frauen anbietet. Sozialministerin Heike Hofmann hat nun am Montag einen Förderbescheid über 60.000 Euro aus Mitteln des Etats des Digitalministeriums für das laufende Projektjahr an das Softwarehaus übergeben. Zudem gaben Ministerin und Projektverantwortliche im Anschluss im Rahmen eines Pressetermins Einblick in das Problemfeld und ihre Tätigkeit.
Schulungen digital und in Präsenz
„In den Schulungen wird vermittelt, wie betroffene Frauen in Fällen digitaler Gewalt unmittelbar unterstützt werden können – wie also sogenannte digitale erste Hilfe geleistet werden kann. Ein Praxistag und zusätzliche Online-Sprechstunden flankieren die Weiterbildungen. So bringen wir dieses wichtige Thema weiter voran“, sagte Ministerin Hofmann.
„Digitale Gewalt ist real – und sie trifft immer mehr Frauen und Mädchen. Um Betroffene zu unterstützen und wirksame Hilfe leisten zu können, schaffen wir mit dem digitalen Schulungsprojekt ein gezieltes Aus- und Fortbildungsangebot für die Beschäftigten in den hessischen Schutz- und Beratungseinrichtungen. Sie übernehmen mit ihrem Engagement für betroffene Frauen und Mädchen eine besonders wichtige Aufgabe – und dabei wollen wir sie bestmöglich unterstützen“, fügte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hinzu.
„Gewalt gegen Frauen hat eine digitale Dimension bekommen, die noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar war. Standortverfolgung über das Smartphone, heimlich installierte Überwachungs-Software, Kontrolle über gemeinsame Konten und Geräte, Bedrohung und Bloßstellung in sozialen Netzwerken: Diese Formen der Gewalt, die Betroffene oftmals rund um die Uhr begleiten, wirken nicht selten ebenso tiefgreifend wie körperliche Übergriffe, bleiben jedoch deutlich schwerer als solche zu erkennen. Genau hier setzt unsere Arbeit an“, sagte Ina Begerow, Geschäftsführerin des Frauen-Softwarehauses.
„Im Auftrag des Landes Hessen qualifizieren wir die Fachkräfte des hessischen Frauenschutzsystems, also die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen. Sie sind es, die täglich mit betroffenen Frauen sprechen und sie brauchen dafür das passende technische Know-how. Unsere Schulungen zeigen, wie sich digitale Gewalt konkret äußert, woran man sie erkennt und mit welchen Schritten man Betroffene unmittelbar unterstützt. Das reicht von der digitalen ersten Hilfe, etwa dem Deaktivieren von Standortdiensten, bis zur fundierten Beratung zu aktuellen technischen Möglichkeiten und geeigneten Schutzmaßnahmen“, so Begerow weiter.
Massive Auswirkungen“ digitaler Gewalt
Die Zahl der Opfer digitaler Gewalt ist seit 2019 deutlich angestiegen. „Digitale Gewalt wirkt sich massiv auf das Leben der Opfer aus – und sie endet auch nicht, wenn Opfer und Täter sich im realen Leben nicht mehr begegnen, etwa, wenn eine Betroffene ein Frauenhaus aufsucht – ganz im Gegenteil“, führte Sozialministerin Hofmann weiter aus: „Digitale Gewalt findet rund um die Uhr statt, aus der Ferne und sie hinterlässt Spuren. Daher ist mir besonders wichtig, auch diese Gewaltform bei unserer Präventionsarbeit zu berücksichtigen“, so Hofmann weiter.
Die Hessische Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, verstärkt gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum und geschlechtsspezifische Gewalt im Internet vorzugehen. Zudem ist Hessen im Zuge der Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet, für Angehörige von Berufsgruppen, die mit Opfern und Tätern häuslicher Gewalt zu tun haben, ein Angebot an geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu schaffen bzw. auszubauen – etwa zur Verhütung und Aufdeckung solcher Gewalt oder zu Bedürfnissen und Rechten der Opfer.