Sozialministerin Heike Hofmann hat die zum 1. März 2024 zur Präsidentin des in Kassel ansässigen Bundessozialgerichts berufene Dr. Christine Fuchsloch zu einem Besuch in Wiesbaden empfangen. „Ich freue mich sehr, dass mit Frau Dr. Fuchsloch eine so renommierte und sozialpolitisch anerkannte Juristin die Leitung des Bundessozialgerichts übernommen hat und darüber, dass wir zu einem kurzen Austausch zusammenkommen konnten. Ich würde mich freuen, wenn wir in unseren unterschiedlichen Rollen zur Versachlichung von Debatten beitragen könnten“, sagte Hofmann.
Bundessozialgerichtspräsidentin Dr. Fuchsloch bedankte sich für die Möglichkeit des Kennenlernens und betonte, dass es wichtig sei, dass gesellschaftliche und sozialpolitische Akteure miteinander im Dialog stünden.
Bei dem Treffen sei auch das aktuell öffentlich intensiv diskutierte Thema Bürgergeld kurz angerissen worden, berichtete Ministerin Hofmann. „Wir haben festgestellt, dass sich letztlich nur ein verschwindend kleiner Teil der Bürgergeldbeziehenden jeder Integration in den Arbeitsmarkt verweigert – und dass die Ursachen in diesen Fällen vielfältig sind“, sagte Hofmann, die klarstellte, dass sie das Bürgergeld für eine klare Verbesserung gegenüber Hartz IV halte, da es weniger stigmatisierend sei: „Die Diskussion, die darüber öffentlich derzeit geführt wird, ist meiner Ansicht nach stark von Populismus getrieben. Bei aller Notwendigkeit, Menschen in Arbeit zu bringen, um unseren Wohlstand zu sichern und unsere Wirtschaft zu stärken, darf Politik nie zu Lasten der Schwächsten unserer Gesellschaft gehen“, sagte Sozialministerin Hofmann. Gerade bei der Diskussion über sogenannte Totalverweigerer gelte es immer, die Einzelfälle zu betrachten, statt Menschen „über einen Kamm zu scheren“, so Ministerin Hofmann.
Hintergrund:
Dr. Christine Fuchsloch steht seit dem 1. März 2024 dem Bundessozialgericht als erste Frau als Präsidentin vor. Außerdem ist sie noch ehrenamtlich Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Dr. Fuchsloch hat mit ihrem Amtsantritt als Präsidentin des Bundessozialgerichts zugleich den Vorsitz in dem für Fragen des Bürgergelds und des Kinderzuschlagsrechts zuständigen 4. Senat übernommen.