Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Einfuhr antibiotikahaltiger Säfte für Kinder

Die Landesregierung gestattet dem Großhandel und den Apotheken in Hessen durch eine Allgemeinverfügung, Antibiotikasäfte für Kinder aus dem Ausland einzuführen. Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), in der der Versorgungsmangel mit diesen Präparaten festgestellt wurde, ermöglicht dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), das befristete Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu gestatten. Die Allgemeinverfügung tritt mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.

„Zur Therapie potenziell lebensbedrohlicher Erkrankungen oder schwerer bakterieller Infektionen bei Kindern sind Antibiotikasäfte häufig notwendig. Hier bestehen bundesweit Engpässe. Deshalb erleichtern wir den Apotheken und dem Großhandel in Hessen mit dieser Maßnahme den Bezug und die Abgabe der benötigten Mittel“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose.

Apotheken und Arzneimittelgroßhändlern ist es durch die Allgemeinverfügung nun möglich, antibiotikahaltige Säfte für Kinder – nur auf diese Präparate beschränkt sich die Gestattung – zu beziehen. Sie dürfen von den Vorgaben des AMG insbesondere dadurch abweichen, dass die Ware nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sein und auch keine deutsche Packungsbeilage beigefügt sein muss. Voraussetzung bleibt allerdings, dass die zuständige Landesbehörde den Unternehmen oder Großhändlern zuvor die Erlaubnis erteilt hat, das Medikament in den Verkehr zu bringen.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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