„Wir haben in Hessen vor wenigen Jahren mit einer überwältigenden Mehrheit von fast 90 Prozent im Rahmen einer Volksabstimmung die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen. Wir haben miteinander dafür gestimmt, dass die vier Grundprinzipien der Kinderrechte – das Recht auf angemessene Lebensumstände, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Entwicklung und das Recht auf Beteiligung – in unserer Verfassung verankert werden. Bei aller Freude darüber müssen wir festhalten, dass wir bei der Umsetzung noch nicht da angelangt sind, wo wir hinwollen“, sagte die Ministerin im Landtag in Wiesbaden.
Kinderrechte müssten dabei mehr sein als ein bloßes Symbol. Es reiche jedoch nicht, Kinder und Jugendliche nur zu fragen, wie es ihnen gehe – Beteiligungsmöglichkeiten sollten so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebenssituationen damit verbindlich erreicht werden könnten – für Demokratiebildung von Anfang an. „Kinder und Jugendliche leben in vielfältigen Lebenslagen, sie werden von unterschiedlichen Institutionen in ihrer Entwicklung begleitet und müssen dort aktiv einbezogen und gehört werden. Solange wir keine verbindlichen Strukturen vorhalten können, um ihre Interessen anzuhören, werden wir keine nachhaltige Politik für Kinder und Jugendliche umsetzen können“, so Hofmann weiter.
Beteiligung, die eine Bestandsanalyse vorsehe und den Blick darauf richte, wie Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden können, sei das Beste, was die Landespolitik für die Gegenwart und Zukunft Hessens tun könne, führte die Ministerin aus: „Wir wollen den jungen Menschen in unserem Land zeigen, dass wir sie ernst nehmen, dass wir ihnen zuhören und Dinge umsetzen, die sie uns vorschlagen. Mit diesem Anspruch sind wir auf einem guten Weg – und die Enquetekommission wird dabei helfen, ihn weiter erfolgreich zu beschreiten.“