Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab, deren Kosten sich auf insgesamt rund 65.000 Euro belaufen. Bürgermeister Lukas Becker nahm den Förderbescheid für die Kommune im Vogelsbergkreis entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade Orte wie dieser, die auch zum Feiern und fröhlichen Beisammensein einladen, für alle möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Staatssekretärin Strube.
Die Gemeinde möchte mit der Zuwendung die Zuwegung zum Dorfgemeinschaftshaus barrierefrei gestalten und ein behindertengerechtes WC einbauen. „Der Förderbescheid für den barrierefreien Umbau unseres Dorfgemeinschaftshauses in Engelrod ist ein wichtiges Signal für mehr Teilhabe und Gemeinschaft. Wir investieren damit nicht nur in ein Gebäude, sondern in einen Ort der Begegnung, der künftig für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Alter oder Einschränkungen besser zugänglich sein wird“, sagte Bürgermeister Becker.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob kommunale Gemeinschaftseinrichtungen, inklusive Spielplätze oder Verwaltungsgebäude – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube abschließend.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.