Staatssekretärin Manuela Strube hat der Hand & Ohr gGmbH in Herborn (Lahn-Dill-Kreis) als Träger der Sozialberatungsstelle für Gehörlose und hörbehinderte Menschen einen Förderbescheid über 100.000 Euro für das Jahr 2026 übergeben. „Wir sind froh, dass Hand & Ohr, das die Stelle als Träger 2025 übernommen hat, nun Beratung an mehreren Standorten in Hessen anbietet. So können möglichst viele Betroffene davon profitieren“, sagte Strube im Rahmen der Bescheidübergabe am Donnerstag.
Die im Jahr 2019 eröffnete Hand & Ohr gemeinnützige GmbH ist Anlaufstelle für gehörlose und hörbehinderte Menschen sowie für deren Angehörige. Hand & Ohr beschäftigt ein interdisziplinäres Team aus tauben und hörenden Mitarbeitenden mit dem Ziel, die Teilhabe hörbehinderter Menschen zu fördern. Die Sozialberatungsstelle ist auch per E-Mail und Videotelefonie sowie per Messenger erreichbar. Neben gehörlosen, schwerhörigen und hörbehinderten Menschen zählen auch deren Familienangehörige und Verwandte zur Zielgruppe. Das Leistungsangebot umfasst, dass zu persönlichen und sozialen Anliegen beraten wird. Ratsuchende werden bei Antragstellungen unterstützt, rechtliche und finanzielle Fragen geklärt und Dolmetscherdienste vermittelt. Auch Konfliktbewältigung und Krisenhilfe sind Teil der Beratungen.
„Wir freuen uns besonders, dass wir die Arbeit von Hand & Ohr landesseitig mit 100.000 Euro unterstützten können. Wenn wir gehörlose und hörbehinderte Menschen in Hessen stärken, leisten wir einen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft. Und die entsteht da, wo alle Ausdrucksformen Raum finden und wo Teilhabe nicht von Hören, Sehen oder Sprechen allein abhängt“, führte Staatssekretärin Strube aus.
„Die Arbeit von Hand & Ohr zeigt, dass Engagement, Fachkompetenz und Solidarität entscheidende Voraussetzungen sind, um Inklusion mit Leben zu füllen. Diese Arbeit verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch langfristige Unterstützung – politisch, finanziell und gesellschaftlich. Und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, so die Staatssekretärin abschließend.