Die Summe deckt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Baumaßnahmen ab, deren Kosten sich auf insgesamt knapp 440.000 Euro belaufen. Für die Stadt nahm Bürgermeister Daniel Rühl den Förderbescheid entgegen.
Gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass kommunale Gebäude mit Publikumsverkehr barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar gemacht werden. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Sozialministerin Hofmann.
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für uns nicht nur Auftrag, sondern auch Ausdruck unseres Selbstverständnisses als moderne Kurstadt und Hessens ältestes Kneippheilbad. Hierzu trägt auch viel ehrenamtliches Engagement im Verein Kurstadt Bad Camberg - barrierefrei e.V. bei. Mit dem Umbau des Kurhausvorplatzes schaffen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für die Besucher und die Gäste der Kurkliniken die Möglichkeit, unsere Angebote noch besser zu nutzen“, fügte Bürgermeister Rühl hinzu.
Das Kurhaus wird etwa für Hochzeiten, Konzerte oder Tagungen genutzt, außerdem befindet sich hier die Touristen-Information. Künftig soll der Vorplatz durch Rampen auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei erreichbar sein, zudem sollen die Zugänge durch die Haupt- und Nebeneingänge sowie das WC behindertengerecht umgebaut werden. Außerdem besichtigte die Ministerin in Bad Camberg den bereits abgeschlossenen Umbau des Amthofgebäudes, einer weiteren Liegenschaft der Stadt, die mit Blick auf Barrierefreiheit und unterstützt durch Landesmittel angepasst wurde. Hier befindet sich ein Café, das aufgrund nahegelegener Kliniken häufig von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besucht wird, weshalb die u.a. die im Obergeschoss gelegene Toilettenanlage barrierefrei gestaltet wurde.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Gemeinschaftseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie der in Bad Camberg letztlich alle. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Ministerin Hofmann weiter.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.